Schweden - Neue Registrierungspflicht für entsandte Mitarbeiter
Ausländische Unternehmen, die Arbeitnehmer für länger als fünf Tage nach Schweden entsenden, müssen diese seit dem 1. Juli 2013 beim schwedischen Amt für Arbeitsschutz (Arbetsmiljöverket) registrieren. Darüber hinaus muss fortan eine Kontaktperson angegeben werden, die vor Ort anhand von Unterlagen nachweisen kann, dass das Entsendegesetz eingehalten wird.
Die Registrierung von entsandten Arbeitsnehmern ist in anderen Ländern wie Österreich, Frankreich oder auch Deutschland bereits üblich. In Schweden gab es eine solche Registrierungspflicht bisher nicht. Die aktuelle Einführung soll die Einhaltung arbeitsrechtlicher und sozialrechtlicher Vorschriften sichern.