Schweden - Neue ID06-Karte auf Baustellen

Seit 2016 sind Baustellen in Schweden verpflichtet, ein elektronisches Personalregister zu führen. Entsendet ein ausländisches Unternehmen Mitarbeiter nach Schweden, ist es gemeinsam mit dem Bauherrn für die korrekte Dokumentation der Anwesenheit sämtlicher vor Ort beschäftigter Mitarbeiter verantwortlich. Dazu dient das ID06-System. Alle Personen, die den Arbeitsplatz betreten, müssen eine ID06-Karte mit sich führen. Diese dient zum einen als Stempelkarte und zum anderen als Nachweis darüber, dass der Karteninhaber bei dem auf der Karte vermerkten Unternehmen angestellt ist.
 

Strengere Sicherheitsvorschriften

Um die Sicherheit und Funktionalität des ID06-Systems zu erhöhen, wird ab 2019 eine neue ID06-Karte mit einem höheren Sicherheitsstandard eingeführt. Der Sicherheitsstandard der neuen Karte entspricht nunmehr dem Standard der Verordnung Nummer 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (eIDAS).

Strengere Anforderungen werden zukünftig insbesondere an die Identifizierung des gesetzlichen Vertreters des Unternehmens sowie des Kartenbesitzers gestellt. Die Identifizierung soll mit dem Vorlegen eines Reisepasses vor Ort oder durch eine elektronische Identifizierung sichergestellt werden. Zudem müssen sich nunmehr auch ausländische Unternehmen für die sogenannte F-Steuer (F-skatt) bei der schwedischen Finanzbehörde registrieren. Der Nachweis darüber muss bei der Registrierung des Unternehmens zusätzlich vorgelegt werden.

Quelle: AHK Schweden



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