Schulungspflicht für PU-Produkte
Seit 24. August 2023 müssen gewerbliche Nutzer von PU-Produkten speziell geschult werden. Rechtliche Grundlage dafür ist die Chemikalienverordnung REACH zur Beschränkung von Diisocyanaten.

Polyurethan-Bauschaum ist von Baustellen kaum wegzudenken. Die Verarbeitung birgt er allerdings Gefahren für die Gesundheit. Vor der Aushärtung der Montageschäume gelten Inhaltsstoffe als krebsverdächtig und führen bei falscher Anwendung zu Atemwegs- und Hauterkrankungen.
Seit 24. August 2023 müssen gewerbliche Nutzer von PU-Produkten deshalb speziell geschult werden. Rechtliche Grundlage dafür ist die Chemikalienverordnung REACH zur Beschränkung von Diisocyanaten.
Auf der Informationsseite der BG-Bau sowie der Plattform für Online-Schulungen können Anwender ermitteln, ob für sie eine Grundlagenschulung reicht oder ob der berufliche Umgang mit PU-Produkten eine Fortgeschrittenenschulung erfordert.
Die Schulungen müssen von den Herstellern angeboten werden. Pro Person werden fünf Euro fällig. Manche Hersteller, aber auch die BG Bau bieten ihren Kunden beziehungsweise Mitgliedern auch kostenfreie Kursteilnahmen. Nutzen Sie hierfür den Freischaltcode FEICA_22_BGBAU.