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Archivbeitrag | Newsletter 2013Schmerzensgeld bei Zahnschäden durch Lebensmittel

Bäcker, Konditoren und Fleischer unterliegen als Lebensmittelhersteller dem Produkthaftungsgesetz und sollten daher nicht an Qualitätskontrollen sparen.

Ein gutes Qualitätsmanagement und regelmäßige Überprüfungen und Stichproben können beispielsweise verhindern, dass Fremdkörper in die Ware gelangen und so das Risiko von Schadensersatzklagen minimieren.

Fremdkörper im Fruchtgummi

Dass Schadensersatzforderungen nicht auszuschließen ist, musste ein großer Süßwarenhersteller vor dem Oberlandesgericht Hamm einsehen (Urteil vom 23. Mai 2013 - 21 U 64/12). Er hatte ein Fruchtgummi in Umlauf gebracht in dem sich Steinchen aus Putzmaterialien befunden hatten.

Ein Kunde hatte beim Essen des Produkts Schäden an seinen Zähnen erlitten, so dass er eine Krone benötigte. Er verlangte Schadenersatz und bekam von den Richtern 2.000 Euro Schmerzensgeld sowie die Kosten für die Zahnbehandlung zugesprochen.