Euro-Note / Makroaufnahme eines Geldscheins. Bild: Stockfotos-MG / stock.adobe.com
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Archivbeitrag | Newsletter 2022Sächsische Landesförderung für kleine Betriebe wird fortgesetzt

Sachsen hat in den vergangenen Jahren viele Milliarden Euro an Zuschüssen für gewerbliche Investitionen ausgeschüttet. Auch 2022 werden über den Freistaat Fördergelder fließen, damit der Aufbau und die Sicherung von Arbeitsplätzen in den sächsischen Regionen vorangetrieben wird und Standortnachteile ausgeglichen werden.  

Jüngst hat das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr einige Richtlinien an aktuelle Entwicklungen und geänderte rechtliche Vorgaben nachjustiert. Unter anderem wurden die Höchstfördersätze angepasst und ökologische Nachhaltigkeitskriterien fließen in die Beurteilung der Förderanträge ein. 

Grundsätzlich werden kleine und mittlere Unternehmen mit überwiegend regionalem Absatz jedoch auch weiterhin über die Richtlinie "GRW RIGA" bei Investitionsvorhaben zur Errichtung, Erweiterung oder Modernisierung von Betriebsstätten unterstützt. 
 

Investitionsanreize für KMU

Die Höhe der Förderung ist je nach regionaler Lage im Freistaat unterschiedlich. Wenn in der Region Leipzig größere Investitionen (mindestens 50.000 Euro in Nordsachsen oder im Landkreis Leipzig, mindestens 70.000 Euro in Leipzig) anstehen, können kleine Unternehmen mit Basiszuschüssen von 20 Prozent rechnen. Mittleren Unternehmen wird ein Basiszuschuss in Höhe von 10 Prozent gewährt. Dazu kommt ein Bonuszuschuss, der sich aus der geografischen Lage des Unternehmens ergibt. 

Die Finanzierungshilfen können für Anschaffungs- und Herstellungskosten der Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (unter anderem Gebäude, Anlagen, Maschinen und immaterielle Wirtschaftsgüter) sowie Lohnkosten für neu eingestellte Personen während eines Zeitraums von zwei Jahren in Anspruch genommen werden.
 

Handwerkskammer berät zur Förderung

Da das Förderkonstrukt nicht immer leicht zu durchschauen ist und verschiedene Einschränkungen und Ausschlusskriterien berücksichtigt werden müssen, ist es ratsam, in der Planungsphase der Investition beim Team der Betriebsberatung der Handwerkskammer Unterstützung abzufordern. Auch das Service-Center der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) steht unter 0351 4910-4910 für Auskünfte bereit.
 

  • Errichtung oder Erweiterung einer Betriebsstätte,
  • Ausbau der Kapazitäten einer Betriebsstätte (Erweiterung),
  • Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue zusätzliche Produkte,
  • Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses,
  • Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre,
  • Investitionen zur Modernisierung des Produktionsprozesses (Allgemeine-De-minimis-Beihilfen),
  • Investitionsvorhaben, die das Unternehmen in die Lage versetzen, über die Unionsnormen und nationalen Normen für den Umweltschutz hinauszugehen oder bei Fehlen solcher Normen den Umweltschutz verbessern (Umweltschutzbeihilfen).

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die in ihrer Betriebsstätte Produkte und Leistungen überwiegend überregional absetzen (außerhalb eines Radius von 50 km vom Sitz der Betriebsstätte) und nicht aufgrund ihrer Branche von der Förderung ausgeschlossen sind und die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Der Förderantrag muss vor Beginn des Investitionsvorhabens gestellt werden.
  • Das Investitionsvorhaben muss auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen durchgeführt werden.
  • Mit dem Investitionsvorhaben müssen neue Dauerarbeitsplätze in der Betriebsstätte geschaffen oder bestehende Dauerarbeitsplätze gesichert werden.
  • Die Dauerarbeitsplätze müssen für einen Zeitraum von fünf Jahren nach Abschluss des Investitionsvorhabens erhalten und besetzt bleiben.
  • Die Anzahl der in der Betriebsstätten zur Antragstellung vorhandenen Dauerarbeitsplätze ist mit dem Investitionsvorhaben um mindestens 10 Prozent zu erhöhen (Arbeitsplatzkriterium) oder der auf ein Jahr bezogene Gesamtinvestitionsbetrag übersteigt die durchschnittlich verdienten Abschreibungen der letzten drei Jahre um mindestens 50 Prozent (Abschreibungskriterium).
  • Sofern mit dem Investitionsvorhaben keine neuen Dauerarbeitsplätze geschaffen, sondern ausschließlich bestehende Dauerarbeitsplätze in der Betriebsstätte gesichert werden sollen, ist für die Betriebsstätte ein soziales Nachhaltigkeitskriterium nachzuweisen.
  • Das Unternehmen bzw. das Investitionsvorhaben muss einen Beitrag zur ökologischen Nachhaltigkeit leisten.
  • Das Investitionsvorhaben ist innerhalb von 36 Monaten durchzuführen.
  • Der Mindestinvestitionsbetrag beträgt 70.000 Euro für Investitionsvorhaben innerhalb der kreisfreien Städte Chemnitz, Dresden oder Leipzig und für alle anderen Investitionsvorhaben 50.000 Euro.
  • Die gesicherte Gesamtfinanzierung ist von der das Vorhaben begleitenden Bank (i.d.R. Hausbank) zu bestätigen.
  • Die geförderten Wirtschaftsgüter müssen für einen Zeitraum von fünf Jahren nach Abschluss des Investitionsvorhabens in der Betriebsstätte verbleiben.

Das Handwerksunternehmen Max Mütze aus Machern will sich breiter aufstellen. Es plant einen Anbau am Werkstattgebäude. Dort soll eine ebenfalls neue Maschine Platz finden. Beide Investitionen belaufen sich zusammen auf 100.000 Euro.

Da es sich um ein kleines Unternehmen aus dem Landkreis Leipzig handelt, fällt es in das C-Fördergebiet. Da Max Mütze auch die erweiterten ökologischen Nachhaltigkeitskriterien erfüllt, ist ein Beihilfehöchstsatz von 35 Prozent möglich. 

Da die Zuschuss-Förderung mit dem "Sachsenkredit" kombiniert werden kann, kann Max Mütze zunächst mit den 20.000 Euro an Eigenkapital starten, die er für die Gebäudeerweiterung und den Maschinenkauf beiseite gelegt hat. 35.000 Euro zahlt der Freistaat 
 

Investition für Maschine und Betriebsstättenerweiterung100.000 €
Eigenkapital (mindestens 10 Prozent)20.000 €20 %
Zuschuss Basis (GRW RIGA)20 % = 20.000 €35 %
= 35.000 €
Zuschuss Bonus (GRW RIGA) für C-Fördergebiet 15 % = 15.000 €
Sachsenkredit Universal (ohne Tilgungszuschuss, beihilfefrei)45.000 €45 %
   


 
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