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Sächsische Handwerkskammern und Ostdeutscher Sparkassen- und Giroverband besorgt über Mittelstandsfinanzierung

Gemeinsames Positionspapier fordert Anerkennung interner Ratings

17. Mai 2000 | Die Arbeitsgemeinschaft der sächsischen Handwerkskammern und der Ostdeutsche Sparkassen- und Giroverband (OSGV) haben die Vorschläge des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht und der EU-Kommission zur Neufassung der Eigenkapitalausstattung von Banken bei der Kreditvergabe mit Interesse zur Kenntnis genommen.

In einem gemeinsamen Positionspapier drücken sie ihre Besorgnis vor einer möglichen Verschlechterung der Finanzierungsbedingungen für Handwerk und Mittelstand aus. Sie plädieren für die gleichzeitige Anerkennung interner Ratingverfahren, die auf objektiven Bewertungskriterien basieren, und unterstützten damit auch die sich zwischenzeitlich in Basel abzeichnende Absicht, neben dem externen Ratingverfahren auch das interne Ratingverfahren zuzulassen.

Der OSGV und das sächsische Handwerk sehen bei der Umsetzung der bisherigen Baseler Vorschläge die Gefahr, dass Handwerker und Mittelständler künftig mit höheren Kreditzinsen beziehungsweise Finanzierungskosten rechnen müssen.

Ansprechpartner für die Presse

  • Arbeitsgemeinschaft der sächsischen Handwerkskammern
    Dr. Andreas Brzezinski | Telefon 0341 2188-151

  • Ostdeutscher Sparkassen- und Giroverband
    Marcel Brach | Telefon 030 2069-1830
    Klaus Westphal | Telefon 030 2069-1841
Pressemitteilung vom 17. Mai 2000

Hintergrund

Die Vorschläge des Baseler Ausschusses sehen zunächst vor, dass Banken externe Bonitätsbeurteilungen (Rating) zur Bewertung der Bonität ihrer Kunden heranziehen sollen, auf dessen Grundlage das Kreditrisiko der Bank differenzierter bestimmt und mit Eigenkapital unterlegt würde. Erfahrungen mit externen Ratings liegen derzeit vor allem bei börsenorientierten Unternehmen vor. Die Umsetzung dieser Vorschläge könnte bedeuten, dass Mittelständler aufgrund des fehlenden Ratings schlechtere Konditionen erhalten als Unternehmen, die bereits von externen Ratingagenturen bewertet wurden, weil die kreditgewährende Bank ein höheres Eigenkapital für die Kreditvergabe vorweisen muss.

Bei gleichberechtigter Anerkennung externer und interner Ratingverfahren auf der Grundlage objektiver Risikokriterien würden die kreditgebenden Banken den Vorteil genießen, dass sie in der Regel über aktuellere und authentischere Informationen zum mittelständischen Unternehmen verfügen. Darüber hinaus kennt die kreditgebende Bank, insbesondere die Hausbank, den regionalen Markt und das örtliche Unternehmen über einen langen Zeitraum. Sie ist mit unternehmensinternen Daten, zum Beispiel durch den Zahlungsverkehr, vertraut und kann das Unternehmen daher besser beurteilen. Für das Unternehmen ergäbe sich der Vorteil, dass keine zusätzlichen Kosten durch eine externe Ratingagentur entstehen.


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Dr. Andrea Wolter

Pressesprecherin

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Tel. 0341 2188-155

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Hagen Reißmann

Öffentlichkeitsarbeit und Medien

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