Sachsen – Zuschüsse bei Einstellung von Personal aus dem Ausland
Kleine und mittlere Unternehmen in Sachsen können für die Rekrutierung und nachhaltige Integration von internationalen Fach- und Arbeitskräften aus Drittstaaten einen Zuschuss beantragen. Das sächsische Wirtschaftsministerium hat dafür ein neues Förderprogramm aufgelegt.
Kleine und mittlere Unternehmen in Sachsen können für die Rekrutierung und nachhaltige Integration von internationalen Fach- und Arbeitskräften aus Drittstaaten einen Zuschuss beantragen. Das sächsische Wirtschaftsministerium hat dafür ein neues Förderprogramm aufgelegt. Es gilt für Ausbildungs- und Beschäftigungsverhältnisse, die ab Juli vertraglich mit ausländischen Fach- und Arbeitskräften beziehungsweise Jugendlichen geschlossen werden. Beantragt werden kann der Zuschuss bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB), nachdem die sechsmonatige Probezeit erfolgreich verlaufen ist.
Mit der Unterstützung soll der für KMU entstehende Mehraufwand bei einer internationalen Rekrutierung von Fachkräften oder Lehrlingen abgefedert werden. Oft fehlt ihnen die Erfahrung. Die Betriebe sollen schnell und mit wenig bürokratischem Aufwand an den Zuschuss für Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnisse kommen.
Bei der Erarbeitung des Förderprogramms wurde neben dem höheren Aufwand im Vergleich zur Suche und Einstellung inländischer Beschäftigter gleichzeitig Wert auf nachhaltige Integration gelegt. Deshalb sind neben einem guten Sprachverständnis als zentrale Grundlage für die soziale Integration eine bereits bestehende sechsmonatige Ausbildung beziehungsweise Beschäftigung Voraussetzung für einen Antrag. Nach den Erfahrungen aus der Probezeit, kann davon ausgegangen werden, dass der Arbeitgeber gewisse Bindungskräfte entfaltet und sich der neue Kollege beziehungsweise die neue Kollegin gut eingelebt hat.
Unter Berücksichtigung verfügbarer Haushaltsmittel können pro Unternehmen bis zu drei Ausbildungs- und bis zu drei Beschäftigungsverhältnisse gefördert werden. Die Zuschüsse sind gestaffelt: Für Kleinstunternehmen bis neun Beschäftigte ist der Zuschuss am höchsten und beträgt beim Erstantrag für ein Beschäftigungsverhältnis 8.000 Euro (6.500 Euro für kleine und 5.000 Euro für mittlere Unternehmen). Für ein Ausbildungsverhältnis können Kleinstunternehmen 4.800 Euro beziehungsweise mit unternehmensfinanzierter Vorbereitungsphase 7.200 Euro erhalten (kleine Unternehmen 3.900 beziehungsweise 5.850 Euro und mittlere 3.000 beziehungsweise 4.500 Euro.)