
Archivbeitrag | Newsletter 2019Sachsen verdoppelt Förderung für Energieeinsparung
Der Freistaat Sachsen will für Unternehmen zusätzliche Anreize schaffen, Kohlendioxid-Emissionen zu reduzieren. Die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB) hat deshalb die Förderkonditionen im Förderprogramm "Energie 2014" überarbeitet. Chefs, die in Maßnahmen zur Energieeinsparung beziehungsweise zur Erhöhung der Energieeffizienz investieren wollen, können im Vergleich zur bisherigen Regelung nahezu mit einer Verdopplung der Förderung rechnen.
Geld für Anlagentechnik, erneuerbare Energien, energetische Sanierung
Unter anderem gibt es Investitionszuschüsse für Energieeffizienzmaßnahmen in der Produktion und der Anlagentechnik, für die Nutzung erneuerbarer Energien und zur Energiespeicherung. Auch der Austausch von Innenraumbeleuchtung und Backöfen sowie die energetische Sanierung von Betriebsgebäuden können gefördert werden. Grundsätzlich gilt dabei: Je höher die erreichte Energieeinsparung, desto höher sind die Förderquoten für die Unternehmen.
Förderfähige Vorhaben (Auszug)
- Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz (Fertigungs- und Betriebsprozesse / Nutzung von Anfallenergie / Einsatz von effizienten Anlagen zur Strom-, Wärme- und Kälteerzeugung / energetische Sanierung von Betriebsgebäuden / Sicherstellung der unterbrechungsfreien Stromversorgung)
- Investitionen zur Nutzung erneuerbarer Energieträger (Einsatz von Anlagen zur Erzeugung thermischer Energie in Kombination mit einem Wärmenetz / Einsatz von Anlagen zur Erzeugung thermischer Energie für kombinierte Heiz- und Kühlprozesse)
- Investitionen zur Speicherung von elektrischer/thermischer Energie
Die Förderung beträgt maximal 50 Prozent und erfolgt als Projektförderung in Form von nicht rückzahlbaren Zuwendungen. Für die Investitionsvorhaben gelten unterschiedliche Fördersätze. Wer einen Sächsischen Gewerbeenergiepass oder ein Energiemanagementsystem vorweisen kann, wird sogar mit einem Bonuszuschlag von zehn Prozent auf die Förderung belohnt.
Informationen zum Förderprogramm gibt es unter www.sab.sachsen.de/energie2014.
Mehr Informationen
Materie zu komplex? Handwerkskammer hilft!
Abhängig vom Programmteil der Förderrichtlinie "Zukunftsfähige Energieversorgung - RL Energie/2014" sind Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) antragsberechtigt aber auch Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung, kommunale Körperschaften sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Anträge müssen bei der SAB unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare vor Vorhabensbeginn eingereicht werden. Die Fördermittel kommen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und vom Freistaat Sachsen selbst. Die Experten vom Umwelt- und Transferzentrum der Handwerkskammer zu Leipzig beraten Unternehmen gern zum Förderprogramm und geben Tipps zum Themenkomplex Energie.
"Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz"
unterstützt Betriebe bei Energieeffizienzmaßnahmen
Im Rahmen der "Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz" unterstützt das Umwelt- und Transferzentrum der Handwerkskammer zu Leipzig Handwerksbetriebe ebenfalls bei der Analyse ihres betrieblichen Energieverbrauchs, bei der Identifizierung von Einsparpotenzialen und bei der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen. Die Experten können nicht nur Anregungen zum Anzapfen von Fördertöpfen geben, sondern kommen auch direkt in die Betriebe und machen individuelle Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise.
Das Projekt MIE wird gefördert durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit sowie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Mehr Informationen unter www.mittelstand-energiewende.de.