Geldstück. Bild: moritz320 / pixabay.com
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Archivbeitrag | Newsletter 2022Sachsen fördert den Zukauf von externem Know-how

Manche Vorhaben, die ein Unternehmen zukunftsfähig machen sollen, scheitern an der fehlenden Expertise im eigenen Unternehmen. Dabei hat gerade die Corona-Krise manchem Unternehmen gezeigt, wo Handlungsbedarf besteht, um langfristig im Wettbewerb bestehen zu können. Deshalb unterstützt der Freistaat Sachsen kleine und mittelständische Unternehmen dabei, sich für die Zukunft besser aufzustellen. Über das Förderprogramm "Transformationsmanagement" kann externes Know-how für innovative Vorhaben ins Unternehmen geholt werden.
 

Personalkostenzuschuss bis zu 50 Prozent für "Transformationsmanagement" in Unternehmen

Über das Programm werden Personalkostenzuschüsse für hochqualifizierte Mitarbeiter gewährt, die neue Technologien im Unternehmen einführen und somit nachhaltiger oder digitaler zu werden. Bei den geförderten Mitarbeitern kann es sich sowohl um Bestandsmitarbeiter als auch um speziell für ein Umsetzungsprojekt eingestelltes Fachpersonal oder Spezialisten handeln. Die Förderung kann bis zu 50 Prozent der Personalkosten während der Förderlaufzeit betragen, wobei das Bruttoeinkommen 60.000 Euro nicht überschreiten darf. Außerdem kann pro Betrieb nur eine Person gefördert werden.
 

Weitere Voraussetzungen

  • Die geförderte Person soll über einen wirtschafts-, natur- oder ingenieurwissenschaftlichen Studienabschluss verfügen oder in begründeten Ausnahmefällen bei anderweitigem akademischen Abschluss im besonderen Maße für das Vorhaben geeignet sein.
  • Der Arbeitsplatz des geförderten Personals muss sich in Sachsen befinden.
  • Das geförderte Personal darf kein anderes Personal ersetzen. Es muss sich also um die Beschäftigung in einer neu geschaffenen Stelle handeln.
  • Das geförderte Personal muss ein Thema mit innovativem, technologieorientiertem Inhalt die zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie sowie zur grünen oder digitalen Unternehmenstransformation bearbeiten.
  • Die Beschäftigungsdauer soll mind. 6 Monate betragen.
  • Die Förderung der Beschäftigung kann maximal bis 31. Dezember 2022 erfolgen.
  • Das geförderte Personal darf in den letzten sechs Monaten von sich aus kein Beschäftigungsverhältnis in einem Unternehmen im Freistaat Sachsen beendet haben.

Hintergrund: Der Freistaat reagiert mit dem neuen Programm "Transformationsmanagement" darauf, dass aufgrund der hohen Nachfrage seit Anfang 2021 keine Anträge auf Technologieförderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds mehr gestellt werden konnten. Über die ausgelaufene ESF-Technologieförderung wurden vorher hunderte Stellen in sächsischen Unternehmen neu geschaffen. Die nun zur Verfügung gestellten zusätzlichen Mittel, die aus dem Covid-19-Krisenreaktionsfonds der EU (REACT-EU) kommen, ermöglichen die Ergänzung der Personalförderung für kleine und mittlere Unternehmen.

 Antragstellung über sab.sachsen.de

 
Anträge für das das Förderprogramm "Transformationsmanagement" können ab sofort bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) gestellt werden. Alle relevanten Informationen zum Transformationsmanagement, wie die notwendigen Voraussetzungen und entsprechenden Formulare, gibt es unter sab.sachsen.de.

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