
Restaurator im Handwerk. Bewahrer des Baukulturerbes
Absolventen der Ausbildung im Rittergut Trebsen erhalten Zeugnisse
18. November 2010 | Elf Restauratoren im Handwerk erhalten am 19. November ihre Zeugnisse. Die Urkunden als Bestätigung ihrer erfolgreich abgeschlossen Fortbildung überreichen der Präsident der Handwerkskammer zu Leipzig Joachim Dirschka und die sächsische Landeskonservatorin Prof. Dr. Rosemarie Pohlack auf der Festveranstaltung zur Verleihung des Denkmalpflegepreises 2010 der Handwerkskammer.
206 Restauratoren haben Fortbildung im Trebsener Bildungszentrum gemeistert
1985 wurden die ersten Handwerksmeister nach erfolgreich abgelegter Prüfung mit der Urkunde "Geprüfter Restaurator im Handwerk" ausgezeichnet. Zehn Jahre später hatten die ersten Handwerksmeister ihre Restauratorenprüfung bei der Handwerkskammer zu Leipzig abgelegt. Seither haben schon 206 Restauratoren ihre Fortbildung im Bildungszentrum des Fördervereins für Handwerk und Denkmalpflege e. V. - Rittergut Trebsen durchlaufen und erfolgreich abgeschlossen. Bundesweit sind bisher etwa 5.000 Restauratoren im Handwerk ausgebildet worden und im Bereich der Denkmalpflege tätig.
Auf den Denkmalbaustellen nehmen sie die Schlüsselposition bei der Ausführung der Baumaßnahmen ein und arbeiten Hand in Hand mit akademischen Restauratoren und Architekten.
Restauratorenprüfung in 14 Gewerken möglich
Die Fortbildung zum Restaurator im Handwerk ist ein umfangreiches, berufsbegleitendes Aufbaustudium. Etwa zwei Jahre dauert die Fortbildung. Neben den sächsischen Bildungsstätten in Trebsen und Görlitz bieten Zentren in Raesfeld, Fulda, Herrstein und Wriezen die Weiterbildung für Handwerker in der Denkmalpflege an. Die Prüfung zum Restaurator im Handwerk kann derzeit in 14 Gewerken abgelegt werden: Buchbinder, Gold/-Silberschmiede, Holzbildhauer, Maler und Lackierer, Maurer. Metallbauer, Orgelbauer, Parkettleger, Raumausstatter, Steinmetzen und Steinbildhauer, Stuckateure, Tischler, Vergolder und Zimmerer.
An Prüfungen zum Restaurator im Handwerk können nur Handwerksmeister teilnehmen oder Handwerker, die einem Meister gleichgestellt sind und sich qualifizierte fachpraktische Fähigkeiten in der handwerklichen Denkmalpflege angeeignet haben. Die zusätzliche Berufsbezeichnung darf nur im Zusammenhang mit dem jeweiligen Handwerksberuf geführt werden.