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Rechnungslegung zur Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen im Privathaushalt muss korrekt sein

Alle wichtigen Informationen für Verbraucher im Flyer Steuerbonus enthalten

22. Mai 2006 | Rückwirkend zum 1. Januar 2006 können Handwerkerleistungen im Privathaushalt steuerlich abgesetzt werden. Begünstigt sind sämtliche Reparatur- und Erhaltungsarbeiten in der selbstgenutzten Immobilie des Auftraggebers. Dem Auftraggeber derartiger Leistungen werden 20 Prozent (maximal 600 Euro) der auf die reine Arbeitsleistung entfallenden Kosten im Zuge der Einkommensteuererklärung erstattet. Zu beachten ist die korrekte Rechnungsstellung für die Einreichung beim Finanzamt.

Bei der Handwerkskammer zu Leipzig kann ein Flyer abgerufen werden, der alle notwendigen Informationen für Verbraucher und Handwerker enthält. Bestellungen sind direkt in der Dresdner Straße 11/13 oder per Telefon 0341 2188-156 möglich.

Pressemitteilung vom 22. Mai 2006

Steuern

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Dr. Andrea Wolter

Pressesprecherin

Dresdner Straße 11/13

04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-155

Fax 0341 2188-25155

wolter.a--at--hwk-leipzig.de

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Hagen Reißmann

Öffentlichkeitsarbeit und Medien

Dresdner Straße 11/13

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Tel. 0341 2188-157

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