
Rechnungslegung zur Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen im Privathaushalt muss korrekt sein
Alle wichtigen Informationen für Verbraucher im Flyer Steuerbonus enthalten
22. Mai 2006 | Rückwirkend zum 1. Januar 2006 können Handwerkerleistungen im Privathaushalt steuerlich abgesetzt werden. Begünstigt sind sämtliche Reparatur- und Erhaltungsarbeiten in der selbstgenutzten Immobilie des Auftraggebers. Dem Auftraggeber derartiger Leistungen werden 20 Prozent (maximal 600 Euro) der auf die reine Arbeitsleistung entfallenden Kosten im Zuge der Einkommensteuererklärung erstattet. Zu beachten ist die korrekte Rechnungsstellung für die Einreichung beim Finanzamt.
Bei der Handwerkskammer zu Leipzig kann ein Flyer abgerufen werden, der alle notwendigen Informationen für Verbraucher und Handwerker enthält. Bestellungen sind direkt in der Dresdner Straße 11/13 oder per Telefon 0341 2188-156 möglich.