Geldvernichtung. Bild: aboutpixel.de - Rainer Sturm
Rainer Sturm / aboutpixel.de

Archivbeitrag | Newsletter 2010Rechnungen aus dem Jahr 2007 drohen Ende 2010 zu verjähren

Handwerker, die nicht rechtzeitig ältere Ausstände einfordern, laufen Gefahr, leer auszugehen. Für deutsche Unternehmer gehen jährlich Forderungen in Millionenhöhe durch Verjährung verloren. Aktuell betrifft dies die meisten Rechnungen, die im Jahr 2007 fällig wurden. Sie verjähren in der Regel zum 31. Dezember 2010. Gleiches kann für Leistungen gelten, die 2007 erbracht wurden, aber erst später abgerechnet wurden.

Damit das Geld nicht weg ist, muss rechtzeitig gehandelt werden, denn wenn der Anspruch verjährt, ist er nicht mehr durchsetzbar. Zunächst sollten alle Leistungen, die im Jahr 2007 oder früher abgeschlossen wurden, aber noch nicht bezahlt worden sind, erfasst werden.

Die Verjährung wird durch Hemmung oder Neubeginn verhindert. Weil außer der dreijährigen Verjährungsfrist auch noch speziellere kürzere sowie längere Fristen gibt, sollte im Zweifel ein Fachmann zu Rate gezogen werden.

Verjährung verhindern

Eine Hemmung erfolgt zum Beispiel durch Zustellung eines Mahnbescheides oder Verhandlungen zwischen Gläubiger und Schuldner, wobei der Forderungsinhaber allerdings in der Lage sein sollte, diese Verhandlungen auch zu beweisen. Im Falle eines Anerkenntnisses durch den Schuldner beginnt die Verjährung neu zu laufen. Der Eintritt der Verjährung wird durch außergerichtliche Mahnungen nicht verhindert.

Die Hemmung der Verjährung durch gerichtlichen Mahnbescheid erfordert die rechtzeitige Zustellung des Mahnbescheides beim Schuldner. Dies kann schwierig werden, wenn der Schuldner verzogen ist oder wenn der Name oder die Firmierung nicht genau bekannt sind. Die dann erforderlichen Ermittlungen können sich hinziehen - schneller als gedacht ist die Forderung verjährt.