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Archivbeitrag | Newsletter 2014Ratschläge für Onlineshop-Betreiber zum neuen Widerrufsrecht und zur Widerrufsbelehrung 2014

Am 13. Juni 2014 tritt die neue Verbraucherrechterichtlinie in Kraft. Sie soll für einheitliche Verbraucherrechte innerhalb der EU sorgen. Insbesondere Onlinehändlern, die durch die Änderungen zwingend tätig werden müssen, treiben die Neuerungen Sorgenfalten auf die Stirn.

Auch Handwerker, die Onlineshops betreiben, sind davon betroffen, dass sich grundlegende Informationspflichten und die Widerrufsregelungen ändern. So wird beispielsweise das gesetzliche Rückgaberecht abgeschafft. Künftig existiert in der EU nur noch ein einheitliches Widerrufsrecht.

Lösungsansätze und Praxistipps für Betreiber von Onlineshops

Die IT-Recht Kanzlei München hat - in Kooperation mit dem TÜV SÜD s@fer-shopping Gütesiegel für Onlineshops - ein White Paper veröffentlicht, in dem die kommenden Änderungen vorgestellt und damit verbundene Herausforderungen thematisiert werden. Das Dokument zeigt auch Lösungsansätze für Betreiber von Onlineshops auf und enthält diverse Praxistipps.

Das White Paper "Neues Widerrufsrecht 2014" kann unter www.safer-shopping.de kostenlos heruntergeladen werden.

Die wichtigsten Änderungen durch die neue Verbraucherrechterichtlinie gibt es außerdem kompakt zusammengefasst auf der Internetseite des eBusiness-Lotsen Mitteldeutschland www.ebusiness-lotse-mitteldeutschland.de/ebusiness-wissen/verbraucherrechterichtlinie

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