
Archivbeitrag | Newsletter 2019Ratgeber beleuchtet GoBD-Pflichten für Kleinbetriebe und Selbstständige
Die "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff" - kurz GoBD - gelten bereits seit einigen Jahren.
Doch obwohl die GoBD Rechte und Pflichten im Umfang mit digitalen Buchführungsdaten beschreiben, schleichen sich regelmäßig Fehler ein. Mitunter werden Belege nur unvollständig aufbewahrt, es fehlen Buchungstexte, es wird auf falsche Konten gebucht oder das Kassenbuch wird gleich in Excel geführt und ist damit nachträglich änderbar. Das sind nur einige der Probleme, die in der Praxis immer wieder auftauchen.
Aufzeichnungen in Word und Excel sind nicht GoBD-konform
Bei derlei Verstößen gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung kann es bei einer Betriebsprüfung ein böses Erwachen geben. Insbesondere für Kleinunternehmer, die ihre kaufmännischen Geschäftsprozesse leider nach wie vor mit klassischen Office-Programmen wie Word oder Excel abwickeln, können die seit 2017 verschärften GoBD-Vorgaben ein enormes Risiko darstellen. Im schlimmsten Fall verwerfen die Finanzbehörden die komplette Buchhaltung und schätzen die Steuern geschätzt. Das kann teuer werden.
Kostenfreier Praxisratgeber zum Download
Für Solo-Selbstständige und Kleinunternehmer, die sich unsicher sind ob und wie sie die GoBD-Vorgaben erfüllen sollen, bietet ein E-Book-Ratgeber von Haufe-Lexware eine gut verständliche Zusammenfassung des GoBD-Praxiswissens.
Der 35-seitige Ratgeber steht auf www.lexoffice.de/gobd zum kostenfreien Download bereit. Die Autoren erklären unter anderem die GoBD-Anforderungen und beschreiben, welche Dokumente, Unterlagen und Systeme betroffen sind, welche Aufzeichnungsvorschriften und Aufbewahrungspflichten gelten, welche Software geeignet ist und wie die Verfahrensdokumentation aussehen muss. Ergänzt wird das Dokument durch Checklisten und Praxisbeispiele.
Mehr Informationen
GoBD-Fakten zum Merken:
- Die GoBD betreffen alle, die Gewinneinkünfte erzielen – somit alle Groß- und Kleinunternehmen sowie alle Selbstständigen. Es gibt keine Bagatellgrenze.
- Auch Prozesse wie Rechnungen schreiben gehören zur Gewinnermittlung und fallen unter die GoBD.
- Die Verantwortung für die Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung liegt immer beim Unternehmer.
- GoBD-Konformität kann nicht nachträglich bzw. rückwirkend umgesetzt werden.
Weiterbildungstipp
Die Handwerkskammer bietet am 27. und 29. August 2019 den Crash-Kurs "Grundlagen der Buchführung". Auch hier werden die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung thematisiert.