Qualifizierungschancengesetz
Grundlegendes Ziel des Qualifizierungschancengesetzes ist die finanzielle Entlastung der Arbeitgeber. Gefördert werden sowohl die Weiterbildung als auch die Lohnkosten während der Weiterbildungsphase von aktuell Beschäftigten unabhängig von Qualifikation, Alter und Betriebsgröße durch Zuschüsse der Bundesagentur oder dem Jobcenter.

Grundlegendes Ziel des Qualifizierungschancengesetzes ist die berufliche Weiterbildung von aktuell Beschäftigten bei gleichzeitiger finanzieller Entlastung der Arbeitgeber. Bezuschusst werden Arbeitsentgelte während der Weiterbildungsphase sowie Weiterbildungskosten. Die Zuschüsse staffeln sich nach der Betriebsgröße (Anzahl der Beschäftigten), dem Alter der Beschäftigten sowie dem Qualifizierungsbedarf.
Gezielte Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen unterstützen die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten beziehungsweise zu erhöhen und somit die unternehmerischen Herausforderungen von morgen zu bewältigen.
- grundsätzlich für aktuell Beschäftigte – unabhängig von Ausbildung/Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße
- für Beschäftigte, die innerhalb des Unternehmens sich weiterentwickeln oder wechseln möchten
- für Beschäftigte, die besonders vom Strukturwandel betroffen sind
- für Menschen in Engpassberufen, in denen Fachkräftemangel besteht
- Übernahme der Weiterbildungskosten: zwischen 15 und 100 Prozent je nach Betriebsgröße und Alter des Mitarbeiters
- Übernahme von Weiterbildungskosten und Arbeitsentgelt: bis zu 100 Prozent für Ältere oder schwerbehinderte Menschen
- Übernahme von Weiterbildungskosten und Arbeitsentgelt: bis zu 100 Prozent für Berufsabschlussbezogene Weiterbildungen
- Zuschuss zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung: zwischen 25 und 75 Prozent je nach Betriebsgröße
- Transformationszuschuss von zusätzlich bis zu 20 Prozent , wenn mindestens 10 Prozent der Belegschaft eines Betriebes qualifiziert werden müssen und ein Qualifizierungsplan erstellt wird
Ziel der Förderung ist es, Unternehmen bei der Weiterbildung finanziell zu entlasten und Beschäftigten die Möglichkeit zu geben, ihre Arbeit während der Weiterbildung bei vollen Bezügen ruhen zu lassen. Die Bundesagentur bezuschusst dazu die Weiterbildungskosten und das Arbeitsentgelt – und übernimmt in bestimmten Fällen sogar bis zu 100 Prozent. Im Rahmen des »Arbeit-von-Morgen-Gesetz«, das im März 2020 verabschiedet wurde, sind vereinfachte Antrags- und Bewilligungsverfahren vorgesehen, um die Weiterbildungsförderung von Beschäftigten weiter zu verbessern.
- Umfang der Weiterbildung:
mehr als 120 Unterrichtseinheiten
- Bildungsanbieter
externer und zertifizierter Träger
- Vermittelte Qualifikationen
Die Weiterbildung muss zukunftsgerichtete Qualifikationen vermitteln (anstatt nur Fähigkeiten, die für den aktuellen Arbeitsplatz ohnehin bereits vorausgesetzt werden).
- Vorhergehende Aus- oder Weiterbildung
Die letzte vergleichbare Weiterbildung (oder ursprüngliche Ausbildung) muss mindestens vier Jahre zurückliegen, damit ein ausreichender Aktualisierungsbedarf der Qualifikationen vorliegt.
Die Antragstellung erfolgt beim Arbeitgeberservice der zuständigen Agentur für Arbeit.