Recht. Bild: FikMik / fotolia.com
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Archivbeitrag | Newsletter 2016Privates Surfen: Chef darf Browserverlauf am Dienstrechner prüfen

Den Dienstrechner nutzen, um mal eben privat E-Mails zu checken oder bei Amazon zu bestellen? Was in einigen Firmen verboten ist, stellt für andere Chefs eine nicht mehr zeitgemäße Regelung dar - solange sich die Zeit für privates Surfen im vertretbaren Rahmen hält.

Vielsurfern drohen Abmahnungen und Jobverlust

Sind private Onlineaktivitäten durch den Arbeitgeber ausdrücklich verboten, darf der Chef im berechtigten Verdachtsfall den Browserverlauf ohne Zustimmung auswerten und Angestellten sogar abmahnen oder kündigen, wenn dieser privat surft. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden (Az.: 5 Sa 657/15).

Im konkreten Fall hatte der Arbeitgeber die private Nutzung des Internets nur in Ausnahmefällen während der Arbeitspausen gestattet. Nachdem Hinweise auf eine erhebliche private Nutzung vorlagen, wurde der Browserverlauf eines Dienstrechners ausgewertet. Das Ergebnis fiel für den Mitarbeiter nicht gut aus. Ihm wurde gekündigt, weil er an fünf Tagen in einem Zeitraum von 30 Arbeitstagen privat im Netz unterwegs war.

Der Fall ging vor Gericht und die Richter gaben dem Arbeitgeber recht. Zwar handele es sich um die Auswertung personenbezogener Daten, in deren Kontrolle der Arbeitnehmer nicht eingewilligt habe. Diese sei jedoch statthaft, weil der Arbeitgeber keine Möglichkeit gehabt habe, mit anderen Mitteln den Umfang der unerlaubten Internetnutzung nachzuweisen.


Klarheit mit schriftlicher Vereinbarung

Grundsätzlich gilt, dass die private Internetnutzung am Arbeitsplatz verboten ist, sofern sie nicht ausdrücklich erlaubt wurde. Arbeitgeber zahlen schließlich nicht dafür, dass Angestellte in ihrer Arbeitszeit private Dinge erledigen.

Sowohl Unternehmer, die ihrer Belegschaft private Ausflüge ins Netz verbieten wollen als auch solche, die das gelegentliche private Surfen erlauben möchten, sollten am besten eine schriftliche Vereinbarung aufsetzen, in der die private Internetnutzung geregelt wird. Damit wird Klarheit geschaffen und man kann sich als Unternehmer sowie die Angestellten vor Unsicherheiten schützen.