Polen - Änderungen im Umsatzsteuerrecht zum 1. Januar 2014
Polen steht zum 1. Januar 2014 eine grundlegende Änderung seines Umsatzsteuergesetzes bevor. Die Änderung wurde bereits Ende 2012 durch das polnische Parlament beschlossen. Die ab 2014 geltenden Steuervorschriften werden im Wesentlichen drei wichtige Änderungen des polnischen Umsatzsteuerrechts zur Folge haben:
- den Zeitpunkt des Entstehens der Umsatzsteuer,
- die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage,
- die Frist zur Rechnungsstellung.
Es gilt als maßgebender Zeitpunkt für die Entstehung der Umsatzsteuer der Moment, in welchem die Ware geliefert oder die Leistung erbracht worden ist.
Neue umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage
Die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage wird ab dem 1. Januar 2014 das erhaltene Entgelt darstellen. Unter dem Begriff des Entgelts versteht man dabei jede Art von Zuwendungen, die der Verkäufer oder Leistungserbringer erhalten hat. Von für die Praxis nicht zu unterschätzender Bedeutung ist die Änderung der Frist zur Rechnungsstellung. Die Rechnung muss erst bis zum 15. des Folgemonats nach Warenlieferung oder Leistungserbringung erstellt werden.
Quelle: www.gtai.de