Pflege. Bild: fotolia.com - Ingo Bartussek
Ingo Bartussek / fotolia.com

Archivbeitrag | Newsletter 2015Pflegestärkungsgesetz: Höhere Zuschüsse für Umbauten bieten Auftragspotenziale für Handwerker

Gut versorgt in den eigenen vier Wänden zu leben. Das ist für die meisten Menschen von großer Bedeutung, selbst dann, wenn sie älter und pflegebedürftig werden.

4.000 Euro für die Verbesserung des Wohnumfeldes

Durch das Pflegestärkungsgesetz erhalten Betroffene seit Januar verbesserte Leistungen. Beispielsweise wurden die Zuschüsse zur Verbesserung des Wohnumfeldes von maximal 2.557 Euro auf bis zu 4.000 Euro erhöht. Für die Umsetzung der Maßnahmen ist kein Eigenanteil der Pflegebedürftigen erforderlich.

Aufträge für Zimmerer, Klempner, Tischler, Maurer usw. zu erwarten

Die Erhöhung der Kostenbezuschussung lässt Auftragspotenziale für das Handwerk erwarten. Außerhalb der Wohnung können beispielsweise ein Personenaufzug im Haus oder ein ebenerdiger Zugang angebracht werden. Im Inneren der Wohnung lassen sich unter anderem Türvergrößerungen oder Badumbauten vornehmen und Bodenunebenheiten beseitigen. Profitieren könnten somit Gewerke, wie Zimmerer, Klempner, Tischler, Raumausstatter, Maler sowie Maurer.

Neu ist darüber hinaus, dass Umbaumaßnahmen mit bis zu 16.000 Euro bezuschusst werden können, wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammen wohnen. Die Umgestaltung von bestehenden Flächen zu Gemeinschaftsräumen oder die Schaffung von Gemeinschaftsräumen kann bei nicht ausreichenden Zuschüssen zudem mit dem Kredit der KfW 159 "Altersgerecht Umbauen" finanziert werden.

Weitere Informationen zur Förderung und zum Pflegestärkungsgesetz gibt es auf www.bmg.bund.de, der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums.