Onlinedatenbank für Handwerksbetriebe in der Denkmalpflege
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und das Fraunhofer Informationszentrum Raum und Bau IRB haben eine Datenbank »Handwerksbetriebe für die Denkmalpflege« eingerichtet.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat die Datenbank »Handwerksbetriebe für Restaurierung und Denkmalpflege« eingerichtet. Sie wird zur allgemeinen Nutzung im Portal www.restaurierung-handwerk.de angeboten. Ein Handwerksunternehmen kann in die Datenbank aufgenommen werden, wenn es über mindestens eine der folgenden Qualifikationen verfügt:
- Geprüfter Restaurator im Handwerk,
- Zertifizierter Fachbetrieb für Denkmalpflege,
- Absolvent des Baudenkmalpflegekurses am Europäischen Zentrum für die Berufe in der Denkmalpflege,
- Träger des Bundespreises für Handwerk in der Denkmalpflege,
- Träger des Peter-Parler-Preises im Steinmetzhandwerk,
- Träger des Denkmalpflegepreises der Handwerkskammer zu Leipzig,
- Träger des Denkmalpflegepreises der Handwerkskammer Trier,
- Preisträger / Anerkennung in der Kategorie Handwerk des Saarländischen Denkmalpflegepreises,
- Preisträger / Anerkennung in der Kategorie Handwerk des Bremer Denkmalpflegepreises,
- Preisträger der denkmal-Goldmedaille in der Kategorie Handwerk/Restaurierung,
- im ZKF-Verfahren zertifizierte Fachbetriebe für historische Fahrzeuge/Oldtimerfachbetriebe,
- im WTA-Verfahren für Energieberater Baudenkmale zertifizierte Meisterbetriebe,
- Nachweis von mindestens zehn nachweislich ausgeführten denkmalpflegerischen beziehungsweise restauratorischen Pflichtprojekten.
In einem zweistufigen Verfahren werden die Nachweise Ihres Unternehmens auf regionaler Ebene (Handwerkskammer) und auf Bundesebene (ZDH) geprüft. Der Fachbeirat der Datenbank überprüft die Zulassungskriterien kontinuierlich und sorgt für die qualitative Weiterentwicklung der Datenbank. Die Bereitstellungsgebühr für einen Unternehmenseintrag beträgt 50 Euro im Jahr inklusive Mehrwertsteuer
Die Beratungsstelle wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages. Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushalts.