Österreich: Liberalisierung des Arbeitszeitrechts

Der österreichische Nationalrat hat im Juli 2018 einige Änderungen des Arbeitszeitgesetzes und des Arbeitsruhegesetzes beschlossen, die ab September 2018 in Kraft treten. Die Änderungen sollen mehr Flexibilität ermöglichen.

Zu den wichtigsten Änderungen gehört, dass die maximale tägliche Arbeitszeit von zehn auf zwölf Stunden angehoben wird. Allerdings kann dies nur vorübergehend geschehen, denn in einem 17 Wochen Zeitraum darf die durchschnittliche Wochenarbeitszeit nicht höher als 48 Stunden sein. Außerdem darf sich jede Arbeitnehmerin beziehungsweise jeder Arbeitnehmer ohne Angabe von Gründen weigern, mehr als zehn Stunden an einem Tag zu arbeiten. Aus einer solchen Weigerung dürfen keine Nachteile erwachsen.

In Sachen Arbeitsruhe sieht das österreichische Recht eine zwingende, ununterbrochene Ruhepause von mindestens 36 Stunden vor, in die der Sonntag zu fallen hat. Diese Regelung bleibt, allerdings wird es zukünftig eine weitere mögliche Ausnahme geben: Bei vorübergehendem besonderem Arbeitsbedarf können künftig an bis zu vier Wochenenden oder Feiertagen Ausnahmen von der Wochenend-/Feiertagsruhe vereinbart werden.

Quelle: Germany Trade and Invest GmbH

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