Öffentliche Auftragsvergabe: Neue Schwellenwerte seit Januar 2016

Alle zwei Jahre werden die EU-Schwellenwerte von der Kommission geprüft und durch Verordnung geändert. Mit Wirkung zum 1. Januar 2016 hat die Europäische Kommission die Schwellenwerte neu festgesetzt. Öffentliche Auftraggeber müssen danach ab sofort folgende Schwellenwerte berücksichtigen:

  • 5,225 Millionen Euro für Bauaufträge (zuvor 5,186 Millionen Euro),
  • 209.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge (zuvor 207.000 Euro),
  • 135.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge oberster Bundesbehörden (zuvor 134.000 Euro),
  • 418.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge von Sektorenauftraggebern (zuvor 414.000 Euro).

Weitere Informationen unter gibt es auf der Webseite des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

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