Geld. Bild: pixelio.de - Klaus-Uwe Gerhardt
Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de

Archivbeitrag | Newsletter 2011Neuregelungen der Mittelstandsrichtlinie

Um die Wettbewerbsfähigkeit im Mittelstand zu stärken, bietet der Freistaat Sachsen verschiedene Fördermaßnahmen. Damit sollen Rahmenbedingungen verbessert und Anreize für Gründungen und Neuansiedlungen generiert werden. Außerdem bietet Sachsen Möglichkeiten der nichtinvestiven Förderung im Rahmen der sächsischen Mittelstandsrichtlinie.

Wissenstransfer, Markterschließung und überbetriebliche Berufsausbildung im Fokus

Über die Richtlinie können Maßnahmen unterstützt werden, die den Wissenstransfer erleichtern und zur Prozessoptimierung und Markterschließung beitragen sowie die überbetriebliche Berufsausbildung und Lehrunterweisung fördern. Begünstigt sind grundsätzlich kleinste, kleine und mittlere Unternehmen im Freistaat.

Die neue Mittelstandsrichtlinie wurde am 8. März im Sächsischen Amtsblatt (Seite 440) veröffentlicht und ist seit dem 25. März 2011 in Kraft. Die geänderte Richtlinie betrifft hauptsächlich Maßnahmen im nichtinvestivem Bereich.

Geänderte Fördersätze

Mit der Änderung der Richtlinie haben sich in diverse Fördersätze geändert. Änderungen und Neuregelungen sind in der beigefügten Übersicht zusammengefasst. Beratung und weitere Informationen zur Mittelstandrichtline bieten die Betriebsberater der Handwerkskammer zu Leipzig.