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Neues Rundfunkgebührenmodell

Zusatzbelastungen für die Wirtschaft befürchtet

17. Dezember 2010 | Ab 2013 soll ein neues Rundfunkgebühren-Modell in Kraft treten, darüber haben sich die Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer am Mittwoch verständigt. Die monatliche Rundfunkgebühr soll weiterhin 17,98 Euro betragen, zukünftig werde sie aber je Haushalt und je Betriebsstätte erhoben. Zusätzlich sei für Firmenfahrzeuge ein Drittel der Gebühr fällig, unabhängig davon ob ein Autoradio vorhanden ist oder nicht.

"Die geplante Umstellung auf eine geräteunabhängige Rundfunkgebühr wird vom Handwerk unterstützt. Bei der konkreten Ausgestaltung befürchte ich jedoch zum Teil erhebliche Mehrkosten für viele mittelständische Betriebe", so Joachim Dirschka, Präsident der Handwerkskammer zu Leipzig.

Zwar sei nach heftiger Kritik aus der Wirtschaft vor allem bei der Gebührenstaffel je Betriebsstätte nachgebessert worden, dennoch sei für eine Reihe von Handwerksbetrieben mit deutlichen Kostensteigerungen zu rechnen.
 

Mehr Ausgewogenheit zwischen Privathaushalten und Unternehmen wünschenswert

"Hier hätte ich mir mehr Ausgewogenheit zwischen Privathaushalten und Unternehmen in Bezug auf die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gewünscht", so Dirschka weiter.
 

Hintergrund

Gerade für Handwerksbetriebe, die auf Kundennähe setzen, kann das neue Modell teuer werden. Eine Bäckerei mit beispielsweise sechs Filialen, die jeweils fünf Mitarbeiter beschäftigen, muss dann die zweifache Gebühr (jede Filiale ein Drittel der Gebühr) zahlen, auch wenn es in den Filialen keine Radio- oder Fernsehgeräte gibt.

Belastet wird auch der Kfz-Handel. Zwar ist ein Fahrzeug pro Betriebsstätte beitragsfrei, für jedes weitere fällt allerdings ein Drittel der Gebühr an. Das betrifft beispielsweise Vorführwagen.

Auch die Einbeziehung von Teilzeitbeschäftigten in die Gebührenrechnung wird zu Mehrbelastungen führen. Typischerweise wird dies im Gebäudereinigerhandwerk auftreten. Die Beschäftigtenzahl pro Betriebsstätte wird so künstlich aufgebläht. Ab 50 Beschäftigte sind dann beispielsweise fünf Rundfunkbeträge für den Betrieb fällig.

Pressemitteilung vom 17. Dezember 2010

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Dr. Andrea Wolter

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