
Archivbeitrag | Newsletter 2010Neuer Tarifvertrag soll künftige Mindestlöhne im Elektrohandwerk festlegen
Der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) und die Gewerkschaft IG Metall haben für die bundesweit 317.000 Elektrohandwerker einen neuen Tarifvertrag abgeschlossen.
Allgemeinverbindlichkeit wurde beantragt
Die Tarifparteien streben einen einen Mindestlohn für das Elektrohandwerk an und haben beim Bundesarbeitsministerium beantragt, den im Tarifvertrag festgeschriebenen Mindestlohn für allgemeinverbindlich zu erklären. Er darf dann im Inland auch nicht von ausländischen Arbeitskräften unterboten werden.
Der Tarifvertrag sieht eine schrittweise Erhöhung des Mindestlohns auf 10,10 Euro im Westen und 9,35 Euro im Osten vor.
Aktueller Mindestlohn in Sachsen 8,20 Euro
Seit Januar 2010 liegt der Mindestlohn in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen bei 8,20 Euro pro Stunde. Ab kommendem Jahr wurden für diese Länder bis 2015 jährliche Erhöhungsschritte bis 9,35 Euro beschlossen.
Erhöhungsstufen
- 2011: 8,40 Euro
- 2012: 8,65 Euro
- 2013: 8,85 Euro
- 2014: 9,10 Euro
- 2015: 9,35 Euro
Der Tarifvertrag über Mindestentgelte im Elektrohandwerk war zuletzt im Jahre 2007 abgeschlossen und für allgemeinverbindlich erklärt worden und läuft Ende 2010 aus.