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Archivbeitrag | Newsletter 2013Neuer Rundfunkbeitrag sorgt für Unmut bei Handwerkern

Die seit Jahresbeginn greifende Neuregelung der Rundfunkfinanzierung sorgt bei Unternehmern für Unmut. Während private Beitragspflichtige in der Regel 17,98 Euro pro Monat zahlt, kommt es bei vielen Betrieben zu Mehrbelastungen. Grund ist die schon im Vorfeld kritisierte Staffelung des Beitrags anhand der Zahl der Betriebsstätten, der Mitarbeiter sowie der Betriebsfahrzeuge.

Nachbesserungsbedarf bei Unternehmen mit großem Fuhrpark

"Es leiden zwar nicht alle unter der Reform, aber auch etliche regionale Handwerker sind betroffen", weiß Ralf Scheler, Präsident der Handwerkskammer zu Leipzig. "Besonders bei Unternehmen mit mehreren Filialen sowie bei Betrieben, die über einen großen Fuhrpark verfügen, sehen wir Nachbesserungsbedarf. Ein Ansatz der neuen Rundfunkfinanzierung war, vieles einfacher und gerechter zu machen. Das lässt sich bislang nicht erkennen. Im Gegenteil – viele empfinden die Regelung als ungerecht", so Scheler.

Beispielsweise habe ein Autohaus (3 Betriebsstätten, 90 Mitarbeiter, 58 Fahrzeuge) statt 2.074 Euro plötzlich 5.464 Euro jährlich zu zahlen. Ein im Metallbau tätiges Unternehmen (16 Mitarbeiter, 2 Betriebsstätten, 10 Fahrzeuge ohne Autoradio) muss durch die Neuregelung 863 Euro aufbringen – ein Plus von über 500 Prozent zur bisherigen Jahresgebühr von 138 Euro. Auch eine Bäckerei (49 Mitarbeiter, 4 Betriebsstätten, 7 Fahrzeuge) wird um ein Vielfaches belastet. Hier steigt die Gebühr von 276 auf 647 Euro pro Jahr.

Keine ordentlichen Gebührenbescheide

Was viele Unternehmer zusätzlich ärgert, sei die Tatsache, dass sie keine ordentlichen Gebührenbescheide erhalten. Wer eine Einzugsermächtigung erteilt hat, bekomme keinen Hinweis, sondern der neue Beitrag werde einfach vom Konto abgebucht. Selbst bei Unternehmen, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, gehe aus den versandten GEZ-Zahlungsaufforderungen nicht hervor, wie sich der Betrag zusammensetzt. Liegen der GEZ keine Unternehmensangaben vor, werde die Gebühr sogar gleich pauschal erhoben.

Evaluierung der Rundfunkfinanzierungsreform steht noch aus

In einem Jahr soll die Rundfunkfinanzierungsreform evaluiert werden, bis dahin will sich die Handwerkskammer für weitere Korrekturen stark machen. Schon im Vorfeld der Reform konnte die Lobbyarbeit des Handwerks einiges für die Unternehmen erreichen. So wurden beispielsweise günstigere Regelungen bei der Beitragsstaffelung erzielt und zumindest ein Kraftfahrzeug pro Betriebsstätte freigestellt.

Rundfunkbeitrag unter Vorbehalt zahlen?

Vor dem Hintergrund der jüngsten Medienberichterstattung zu anhängigen Klagen gegen das neue Beitragssystem weist der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. auf die Möglichkeit hin, den neuen Rundfunkbeitrag ausdrücklich nur unter Vorbehalt zu zahlen. Sollte das Bundesverwaltungs-, Bundesverfassungsgericht oder der EuGH zum Ergebnis kommen, dass der neue Rundfunkbeitrag rechtswidrig ist, bewahren sich die Betriebe damit eine günstige Ausgangsposition für eine Rückforderung der bereits geleisteten Beiträge.

Diese Vorgehensweise sollte laut Verband aber nur von Betrieben gewählt werden, die bisher eine einfache Zahlungsaufforderung der GEZ beziehungsweise Rundfunkanstalt erhalten haben. Geht ein Beitragsbescheid von dort zu, muss der einzelne Betrieb entscheiden, ob er innerhalb der darin bezeichneten Frist Widerspruch oder gegebenenfalls Klage einreicht.