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Archivbeitrag | Newsletter 2013Neuer Mindestlohn für Wäschereien

Die Tarifparteien für die Textilpflegebranche haben Mitte Juni für Wäschereien mit Objektkundengeschäft eine neue Vereinbarung für einen Mindestlohn unterschrieben. Dieser beträgt 7,50 Euro in den neuen Bundesländern und 8,25 Euro in Westdeutschland und soll bis 2016 in zwei Stufen auf einheitlich 8,75 Euro in Ost und West steigen.

Allgemeinverbindlichkeit beantragt

Die Mindestlohnvereinbarung betrifft insgesamt etwa 34.000 Beschäftigte. Beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) wurde jedoch bereits ein Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit gestellt. Wenn die Allgemeinverbindlichkeit vom BMAS festgestellt wird, könnte der vereinbarte Mindestlohn rückwirkend ab April für alle Unternehmen der Branche greifen.

"Alter" Mindestlohnvereinbarung Ende März ausgelaufen

Die bisher gültige Vereinbarung, die zum 31. März 2013 auslief, sah einen Mindestlohn von 7,00 Euro in den neuen Bundesländern und 8,00 Euro in Westdeutschland vor.

Tarifpartner sind die Tarifpolitische Arbeitsgemeinschaft Textilreinigung (TATEX) im Deutschen Textilreinigungs-Verband (DTV), der Industrieverband Textil Service e.V. (intex) und die IG Metall.