Neuer Förderkredit für Gründungen und Nachfolgen
Seit November 2024 gibt es ein neues Förderangebot für Gründer und Unternehmensnachfolger. Es erleichtert den Zugang zu Finanzierungsmitteln und bietet den Hausbanken maximale Sicherheit durch eine 100-prozentige Garantie der Bürgschaftsbank, wodurch das Kreditausfallrisiko komplett entfällt.

Seit November 2024 gibt es ein neues Förderangebot für Gründer und Unternehmensnachfolger. Es erleichtert den Zugang zu Finanzierungsmitteln und bietet den Hausbanken maximale Sicherheit durch eine 100-prozentige Garantie der Bürgschaftsbank, wodurch das Kreditausfallrisiko komplett entfällt.
Mit dem neuen Förderangebot werden Investitionen, Unternehmensübernahmen und Betriebsmittelfinanzierungen gefördert. Finanziert werden bis zu 35 Prozent eines Vorhabens mit einer maximalen Kreditsumme von 500.000 Euro. Die Antragstellerinnen und Antragsteller profitieren von günstigen Zinsen und müssen keine Sicherheiten stellen.
Die Beantragung des Förderkredits ist einfach und transparent. Die Antragstellerinnen und Antragsteller beantragen den Kredit für das Vorhaben zunächst bei ihrer Hausbank. Die Hausbank stellt den Antrag auf Garantieübernahme bei der zuständigen Bürgschaftsbank. Nach Übernahme der Garantie beantragt die Hausbank den Refinanzierungskredit bei der KfW, die den Antrag vollautomatisiert prüft und zusagt.