
Archivbeitrag | Newsletter 2010Neue Widerrufsbelehrung im Internethandel
Am 11. Juni 2010 treten Änderungen zur Widerrufs- und Rückgabebelehrung im Fernabsatzhandel, insbesondere im Internet in Kraft.
Die Handwerkskammer empfiehlt Handwerksbetrieben, die einen Internetshop betreiben, die Musterwiderrufs- und Rückgabebelehrung zu verwenden. Die ab 11. Juni geltende Musterwiderrufsbelehrung hat Gesetzesrang und soll neben einigen Vereinfachungen vor allem Rechtssicherheit (Abmahnsicherheit) gewährleisten.
Muster beim Bundesministerium der Justiz
Ein Muster für die Widerrufs- beziehungsweise Rückgabeerklärungen finden Sie auf den zugehörigen Internetseiten des Bundesjustizministeriums. Für Fragen stehen die Juristen der Handwerkskammer zur Verfügung.
Rechtssicherheit erlangen: Änderungen ab 11. Juni zügig umsetzen
Durch die Änderungen ist es empfehlenswert, bisher verwendete Widerrufsbelehrungen frühzeitig, jedoch erst ab dem 11. Juni, zu überprüfen und neu zu verfassen beziehungsweise durch die Mustertexte zu ersetzen. So wird beispielsweise vielfach wird auf eine nur noch 14-tägige Widerrufsfrist hinzuweisen sein. Zudem ändern sich die Gesetzesstellen und rechtlichen Grundlagen, auf die in der alten wie neuen Belehrung Bezug genommen wird.