Neue Plattform zur alternativen Streitbeilegung zwischen Verbrauchern und Unternehmern

Über ein außergerichtliches Verfahren können künftig Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern bei Onlinekäufen in der Europäischen Union schneller und kostengünstiger beigelegt werden. Die Beschwerden sollen dann über eine Onlineplattform an die für die betreffende Streitigkeit zuständige nationale Schlichtungsstelle weitergeleitet werden.

Unternehmen, die Onlinekaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge abschließen, müssen auf ihren Webseiten einen Link zu dieser Plattform aufnehmen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Vertragsabschluss über klassische Webshops, via E-Mail oder sonstige Online-Vertriebsformen erfolgt. Die Verpflichtung dazu besteht bereits seit 9. Januar 2016, bislang hatte die Kommission aber die technischen Voraussetzungen nicht geschaffen.

Unternehmen sollten den Link http://ec.europa.eu/odr nun zügig in den Webauftritt ihres Webshops integrieren. Der Link muss für Verbraucher leicht auffindbar sein. Ratsam ist es daher, den Zugang direkt auf der Startseite einzurichten (zum Beispiel durch einen Button "Online-Streitschlichtungsplattform"). Der Onlinehändler muss in diesem Zusammenhang auch seine E-Mail-Adresse bekannt geben. Außerdem muss ab April 2016 in den AGB ein Hinweis auf die Existenz der europäischen OS-Plattform sowie die Möglichkeit, diese für die Beilegung von Streitigkeiten zu nutzen, erfolgen. Auch Händler können sich mit Hilfe der Plattform über Verbraucher beschweren, sofern der Verbraucher seinen Wohnsitz in Belgien, Deutschland, Luxemburg oder Polen hat.

Weitere Informationen zu der Plattform gibt es auf der Webseite der Europäischen Kommission.

Mehr Informationen

 Europäische Kommission

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Antje Barthauer

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