Neue Meldepflichten in der Schweiz

Seit dem 1. September 2013 gelten neue Meldepflichten für reglementierte Berufe in der Schweiz. Betroffen sind auch bestimmte Handwerke im Baubereich, wie zum Beispiel Baumaschinenführer, Elektriker, Kaminfeger, Kranführer, Straßenbauer, Maurer und Betonbauer. Eine vollständige Liste der entsprechenden Berufe ist beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation einsehbar.

Diese Tätigkeiten müssen dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) gemeldet werden. Für das Meldeverfahren sollte ein Monat Bearbeitungsdauer eingeplant werden.

Besonderheiten bei Elektroinstallationen

Besondere Regelungen gelten für Elektroinstallationen. Neben der bislang erforderlichen Installationsbewilligung des Eidgenössischen Starkstrominspektorats müssen sich Elektrobetriebe nun zusätzlich an das SBFI wenden.

Für ausführliche Informationen zu den Melde- und Registrierungspflichten in der Schweiz steht Eva Dressler als Ansprechpartnerin zur Verfügung.