
Archivbeitrag | Newsletter 2013Neue Energieeinsparverordnung verabschiedet
Die Bundesregierung hat am 16. Oktober 2013 die Novelle zur Energieeinsparverordnung (EnEV) mit den vom Bundesrat vorgesehenen Änderungen beschlossen. Ursprünglich sollte die novellierte Verordnung bereits Mitte 2012 in Kraft treten, nun wird aus der geplanten EnEV 2012 eine EnEV 2014, denn mit einem Inkrafttreten ist erst im Frühsommer 2014 zu rechnen, da noch eine Notifizierung in Brüssel erforderlich ist.
Die wesentlichsten Neuerungen auf einen Blick:
- Anhebungen der energetischen Anforderungen an Neubauten ab Januar 2016 um durchschnittlich 25 Prozent des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs und um durchschnittlich 20 Prozent bei der Wärmedämmung der Gebäudehülle – dem sogenannten zulässigen Wärmedurchgangskoeffizienten.
- Bei der Sanierung bestehender Gebäude ist keine Verschärfung vorgesehen.
- Die Pflicht zum Austausch alter Heizkessel wurde erweitert. Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden, müssen nach 30 Jahren außer Betrieb genommen werden. Bisher galt ein Betriebsverbot bereits für Heizkessel, die vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut wurden. Nicht betroffen sind Brennwertkessel und Niedertemperaturheizkessel, da diese einen besonders hohen Wirkungsgrad haben.
- Zur besseren Verständlichkeit werden bei neu auszustellenden Energieausweisen, ähnlich wie beispielsweise bei Kühlschränken, Energieeffizienzklassen von A+ bis H eingeführt.
- Künftig besteht die Pflicht, bei Immobilienanzeigen die energetischen Kennwerte anzugeben.
Weitere Informationen auf den Seiten des Bundesbauministeriums unter www.bmvbs.de.
Für Rückfragen steht im Sven Börjesson vom Umwelt- und Transferzentrum der Handwerkskammer zur Verfügung.