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Zum 1. Februar 2020 ist das Austrittsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich in Kraft getreten. Nach dem Brexit - Übergangsphase startet

Am 31. Januar 2020 hat das Vereinigte Königreich die europäische Union verlassen. Zum 1. Februar 2020 ist das Austrittsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich in Kraft getreten. Damit beginnt die Übergangsphase. In dieser Zeit laufen die Verhandlungen, die die zukünftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich regeln sollen. Die Übergangsphase kann wiederum einmalig für bis zu zwei Jahre verlängert werden. Auch wenn das Vereinigte Königreich formal kein EU-Mitgliedstaat mehr ist, gelten bis mindestens Ende 2020 weiterhin das EU-Recht und die vier Grundfreiheiten des Binnenmarkts fort.

Germany Trade and Invest hält Informationen dazu bereit, wie die Übergangsphase funktioniert, was die wichtigsten Inhalte sind und worauf Unternehmen während der Übergangsphase achten sollten.

Bezüglich der Auswirkungen des Brexit auf das Warenursprungs- und Präferenzrecht ist im Austrittsabkommen nichts geregelt. Die EU hat präferenzielle Handelsabkommen mit Drittländern geschlossen. In diesen wurden Zollvergünstigungen für Waren mit EU/UK-Ursprung vereinbart. Die Europäische Kommission hat angekündigt, die Partnerstaaten darum zu bitten, das Vereinigte Königreich während der Übergangsfrist weiterhin wie ein EU-Mitglied zu behandeln. Der Deutsche Zoll informiert auf seiner Webseite über den aktuellen Stand.

Für weitergehende Fragen steht Ihnen die Außenwirtschaftsberatung der Handwerkskammer zu Leipzig unter 0341-2188 304 zu Verfügung.

Marco Kitzing

Antje Barthauer

Beraterin Außenwirtschaft / Exportscout

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