Registrierkasse. Bild: fotolia.com - Andrey Popov
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Archivbeitrag | Newsletter 2016Müssen Unternehmer neue Kassensysteme anschaffen?

In der Politik wird seit geraumer Zeit eine gesetzliche Verpflichtung der Verwendung manipulationssicherer Kassensysteme diskutiert. Von einer solchen Maßnahme verspricht man sich, den Betrug mit elektronischen Registrierkassen zu erschweren.

Ob ein Gesetzgebungsverfahren gestartet wird, dürfte sich bis Mitte des Jahres entscheiden.

Steuerbetrug durch Kassenmanipulationen möglich

Hintergrund ist, dass sich bei einigen Kassensystemen Einnahmen unkompliziert aus den Aufzeichnungen entfernen lassen. Das bietet Möglichkeiten zur Steuerhinterziehung, die der Fiskus gern abstellen würde, denn schätzungsweise entgehen dem Staat auf diese Weise bis zu zehn Milliarden Euro pro Jahr.

Unternehmer sind verunsichert

Mitunter sind Unternehmer nun verunsichert, ob sie neue, teure Ladenkassen anschaffen müssen. Mancher Kassenhersteller lässt bei Kunden zudem den Anschein entstehen, dass ab 2017 nur noch elektronische Kassen zulässig sind. Allerdings ist auch die offene Ladenkasse nach wie vor möglich - wenn auch aus Gesichtspunkten der Warenwirtschaft und zusätzlicher Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten nicht immer praktisch.

Unternehmer, die elektronische Kassen im Einsatz haben, sollten darauf achten, dass diese ab 2017 die gesetzlichen Vorgaben erfüllen, also beispielsweise Einzelumsätze aufzeichnen und mindestens zehn Jahre aufbewahren können. Diese Vorgaben wurden bereits vom Bundesfinanzministerium bereits vor fünf Jahren in der "Kassenrichtlinie 2010" festgelegt (BMF-Schreiben vom 26.11.2010).

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) empfiehlt weiterhin zu prüfen, ob zum jetzigen Zeitpunkt, da noch unklar ist, ob tatsächlich ein Gesetzgebungsverfahren startet, neue elektronische Kassensysteme angeschafft werden sollen.


Positionspapier der Spitzenverbände der Wirtschaft

Die Spitzenverbände der Wirtschaft, also auch der ZDH, haben außerdem ein Positionspapier zur Einführung von manipulationssicheren Kassensystemen erarbeitet und weisen darauf hin, dass eine verpflichtende Umstellung auf manipulationssichere Registrierkassen bei den betroffenen Unternehmen mit Kosten verbunden sein wird. Der Gesetzgeber müsse in diesem Fall für ausreichende Übergangsfristen sorgen und dem Gebot des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes genügen.

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