Update. Bild: Pavel Ignatov / fotolia.com
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Mit Leitfaden, Online-Test und Informationsveranstaltung fit für das neue Datenschutzrecht

Archivbeitrag | Newsletter 2018

Die Uhr tickt. Weil das Datenschutzniveau in den EU-Mitgliedstaaten vereinheitlicht werden soll, tritt am 25. Mai 2018 die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Kaum verwunderlich also, dass der gesetzlichen Regelung derzeit viel (mediale) Aufmerksamkeit gewidmet wird.
 

Zahlreiche formelle Änderungen

Da in Deutschland bereits hohe Anforderungen an den Datenschutz gelten, führen die neuen Vorschriften zwar kaum zu schärferen Vorschriften, jedoch zu zahlreichen formellen Änderungen. Die Umsetzung und Beachtung der neuen Datenschutzregeln ist deshalb trotzdem von großer Praxisrelevanz.
 

Informationsveranstaltung am 18. April

Die Handwerkskammer zu Leipzig hat zum Thema bereits verschiedene Veranstaltungen durchgeführt lädt und unter der Überschrift "Die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung in der Praxis" am 18. April zur nächsten Informationsveranstaltung ein. Anhand von Checklisten und Umsetzungsvorschlägen erfahren die Teilnehmer, wie sie ihr Unternehmen datenschutzkonform ausrichten müssen.
 

DSGVO-Leitfaden mit Mustern und Checklisten

Zusätzlich bietet ein vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) erstellter Leitfaden mit verschiedenen Mustern und Checklisten einen Überblick über die wichtigsten Aspekte des Datenschutzrechts für die betriebliche Praxis.
 

Online-Test: Ist Ihr Betrieb fit für die DSGVO?

Wer sich nicht sicher ist, ob seine Aktivitäten zur Umsetzung der DSGVO ausreichen, kann mit einem Online-Test des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht Anregungen dafür bekommmen, in welchen Bereichen das Unternehmen noch aktiv werden muss.

Folgendes müssen Handwerksbetriebe besonders beachten

1. Dokumentationspflicht

Betriebe sind nach den neuen Datenschutzregeln verpflichtet zu dokumentieren, in welcher Form und wem die Daten zugänglich gemacht werden. Hierfür sind Verarbeitungsverzeichnisse zu führen und der unternehmensinterne Ablauf aller Verarbeitungsverzeichnisse zu dokumentieren.

2. Erteilung von Auskünften

Kunden von Handwerksbetrieben haben das Recht auf Auskunft darüber, welche Daten über sie vorhanden sind und welche Daten zu welchem Zweck wie und wo verarbeitet werden.

3. Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten

Personen, deren Daten von einem anderen verarbeitet werden, sollen im Vorlauf zur Datenverarbeitung informiert werden. Insbesondere sollen sie erfahren, welche Daten über sie erhoben und zu welchem Zweck sie genutzt werden

4. Der Datenschutzbeauftragte

Eine Verpflichtung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten besteht dann, wenn mindestens zehn Personen ständig mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt sind. Der Datenschutzbeauftragte soll auf die Einhaltung der Datenschutzvorschriften hinwirken und ist der Geschäftsleitung unterstellt.

5. Zulässige Datenverarbeitung ohne Einwilligung

Eine Datennutzung ist nur zulässig, wenn eine gesetzliche Vorschrift sie erlaubt oder derjenige, dessen Daten verarbeitet werden sollen, in die Nutzung von Daten einwilligt

6. Datenschutzrechtliche Einwilligung

Damit eine Einwilligung wirksam ist, müssen die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. Sind Einwilligungen schriftlich zu erklären? Wie verhält es sich bei Minderjährigen? Näheres finden Sie hier:

7. Auftragsdatenverarbeitung

Wird die Lohnabrechnung von einem Personaldienstleister übernommen, die Steuererklärung vom Steuerberater angefertigt oder die Etikettierung und der Versand von Werbung von einem Lettershop für Sie durchgeführt, handelt es sich um eine Auftragsverarbeitung, mit besonderen datenschutzrechtlichen Anforderungen

Klingt alles kompliziert? Kein Grund zur Besorgnis. Prüfen Sie, welche rechtlichen, organisatorischen und technischen Maßnahmen umgesetzt werden müssen. Erstellen Sie eine Übersicht über die Verarbeitungstätigkeiten, die in Ihrem Unternehmen anfallen und nutzen Sie die zur Verfügung gestellten Muster.

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Markus Richter

Abteilungsleiter Recht und Organisation

Dresdner Straße 11/13

04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-210

Fax 0341 2188-25210

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Katja Scherf

Justiziarin

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