Geld / Euro-Banknote in einer Makroaufnahme. Bild: AB Visual Arts / stock.adobe.com
AB Visual Arts / stock.adobe.com

Steuerbonus für Handwerksleistungen

Bei Handwerkerleistungen, die nicht der energetischen Gebäudesanierung dienen, sind 20 Prozent der Arbeitskosten steuerlich absetzbar. Das gilt für Arbeitskosten von bis zu 6.000 Euro pro Jahr.

Begünstigte Handwerkerleistungen sind alle handwerklichen Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die für einen inländischen, einen in der Europäischen Union oder einen im Europäischen Wirtschaftsraum liegenden Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden. Dies sind beispielsweise:

  • Arbeiten an Innen- und Außenwänden, am Dach, an der Fassade, an Garagen usw.
  • Reparatur oder Austausch von Fenstern und Türen, von Bodenbelägen (zum Beispiel Teppichboden, Parkett, Fliesen)
  • Streichen/Lackieren von Türen, Fenstern (innen und außen), Wandschranken, Heizkörpern und -rohren
  • Reparatur, Wartung oder Austausch von Heizungsanlagen, Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen
  • Modernisierung oder Austausch der Einbauküche
  • Modernisierung des Badezimmers
  • Reparatur und Wartung von Gegenständen im Haushalt (zum Beispiel Waschmaschine, Geschirrspuler, Herd, Fernseher, PC)
  • Maßnahmen der Gartengestaltung (nicht begünstigt: erstmalige Anlage im Rahmen einer Neubaumaßnahme)
  • Pflasterarbeiten auf dem Wohngrundstuck
  • Leistungen der Schornsteinfeger

Das Anwendungsschreiben zu § 35a EStG des Bundesministeriums der Finanzen vom 9. November 2016 enthält in der Anlage 1 eine beispielhafte Aufzahlung begünstigter und nicht begünstigter Handwerkerleistungen.

Fragen zur Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen beantworten die Betriebsberater der Handwerkskammer zu Leipzig.

likos-christian-web2024 Marco Kitzing

Christian Likos

Hauptabteilungsleiter Wirtschaft und Recht / Stellvertretender Hauptgeschäftsführer

Dresdner Straße 11/13

04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-300

Fax 0341 2188-25300

likos.c--at--hwk-leipzig.de