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Mindestlohn im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk

Seit Oktober gilt erstmals eine Lohnuntergrenze für die rund 11.400 Beschäftigten im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk und für nach Deutschland entsandte Beschäftigte ausländischer Arbeitgeber.

Die Tarifparteien hatten sich bereits vor Monaten auf einen Mindestlohn geeinigt, der von der Bundesregierung nun für allgemeinverbindlich erklärt wurde und damit für alle Unternehmen gilt.

10,66 Euro im Osten - 11 Euro im Westen

Der Mindestlohn im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk ist regional differenziert und zeitlich gestaffelt. In den neuen Bundesländern beträgt der Mindestlohn zunächst 10,13 Euro und steigt ab Mai 2014 auf 10,66 Euro. In den alten Bundesländern einschließlich Berlin beträgt der Mindestlohn 11,00 Euro und 11,25 Euro ab 1. Mai 2014.

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