Baugerüst. Bild: pixelio.de - Marc Tollas
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Archivbeitrag | Newsletter 2011Mindestlohn für Gerüstbauer

Im Gerüstbau sind die Weichen für einen Mindestlohn gestellt. Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) hat mit den in der Bundesinnung/Bundesverband Gerüstbau organisierten Arbeitgebern eine untere Lohngrenze vereinbart. Mit dem Tarifvertrag beträgt die neue Lohnuntergrenze 9,50 Euro in Ost und West. Der Mindestlohn soll am 1. November 2011 in Kraft treten.

Mindestlohn muss noch für allgemeinverbindlich erklärt werden

Damit der Mindestlohn für alle Betriebe gilt, muss die Bundesregierung die neue Lohnuntergrenze nun für allgemeinverbindlich erklären. Gleichzeitig wurde vereinbart, dass die Ost-Löhne innerhalb von drei Jahren an den Westen herangeführt werden. Im Westen beträgt der Ecklohn für einen Gerüstbauer nun 13,64 Euro. Im Osten darf der Tariflohn noch bis maximal 3,74 Prozent vom West-Ecklohn nach unten abweichen. Gleiche Löhne in Ost und West gibt es dann ab 1. Oktober 2014.

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