Malerhandwerk. Bild: pixelio.de - Rainer Sturm
Rainer Sturm / pixelio.de

Archivbeitrag | Newsletter 2012Mindestlöhne im Maler- und Lackiererhandwerk bis April 2013 festgelegt

Im Maler- und Lackiererhandwerk gelten "neue" Mindestlöhne. Das Bundesarbeitsministerium hat die entsprechende Verordnung über Arbeitsbedingungen im Maler- und Lackiererhandwerk erlassen.

Mindestlohn "Ost": 9,75 Euro

Der Mindestlohn in den östlichen Bundesländern und für "Ungelernte Arbeitnehmer" in westlichen Ländern beträgt unverändert 9,75 Euro. In den westlichen Bundesländern und in Berlin steigt der Mindestlohn für "Gelernte Arbeitnehmer" (Gesellen) zum 1. Juli 2012 von 11,75 Euro auf 12,00 Euro. Die neuen Regelungen gelten bis Ende April 2013.

Mindestlöhne Malerbis 30. Juni 2012ab 1. Juli 2012
Mindestlohn Ost (Brandenburg,
Mecklenburg-Vorpommern,
Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen)
9,75 Euro9,75 Euro
Mindestlohn West (einschließlich Berlin)
"Ungelernte Arbeitnehmer"
9,75 Euro9,75 Euro
Mindestlohn West (einschließlich Berlin)
"Gelernte Arbeitnehmer (Gesellen)"
11,75 Euro12,00 Euro

Die vollständige "Sechste Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Maler- und Lackiererhandwerk" vom 25. Mai 2012 kann auf der Internetseite des Bundearbeitsministeriums eingesehen werden.

Finanzkontrolle Schwarzarbeit überwacht Einhaltung der Mindestlöhne

Die Einhaltung der Mindestlöhne wird seitens der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls überwacht. Bei Verstößen drohen den Betrieben erhebliche Strafen und Nachzahlungsansprüche. Die Mindestlöhne gelten auch für Leiharbeitsverhältnisse.

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