
Archivbeitrag | Newsletter 2011Metallbauer müssen von der bewährten DIN 18800-7 zur DIN EN 1090 wechseln
In Deutschland müssen Stahlbauten, die den Landesbauordnungen der Bundesrepublik unterliegen, nach der DIN 18800-7 gefertigt werden.
Nun steht im bauaufsichtlichen Bereich der Übergang von nationalen Normen auf europäische Normen bevor. Die DIN 18800-7 für die Ausführung von Stahlbauten und die Herstellerqualifikation wird ersetzt durch Teil 1 und Teil 2 der europäischen Norm DIN EN 1090.
Europäische Norm wird für fast alle Metallbauer verpflichtend
Die DIN EN 1090 verlangt von Metallbaubetrieben, die im Geltungsbereich der Norm tätig sind, eine zertifizierte werkseigene Produktionskontrolle. Auch Metallbauer, die bisher im Bereich der Herstellerqualifikation Klasse A nach DIN 18800-7 gearbeitet haben, müssen bis Juli 2012 die Produktionskontrolle zertifizieren lassen, um normgerecht zu arbeiten. Damit wird die neue europäische Norm für fast alle Metallbauunternehmen zum Grundgesetz.
Infoveranstaltung zu den Neuerungen durch die DIN EN 1090
Im Rahmen einer Informationsveranstaltung informieren die Handwerkskammer zu Leipzig und der Fachverband Metall Sachsen am 20. Oktober zu den Neuerungen, die durch die DIN EN 1090 in der Produktionskontrolle und der künftigen CE-Kennzeichnung anstehen.
Die Veranstaltung findet ab 14.30 Uhr im Bildungs- und Technologiezentrum der Handwerkskammer zu Leipzig, Steinweg 3, 04451 Borsdorf, statt. Um Anmeldung per Online-Formular wird gebeten. Ansprechpartner ist André Tepper.
Agenda
- Eröffnung der Gemeinschaftsveranstaltung
Reinhard Schröter (Handwerkskammer zu Leipzig) - Rückblick DIN 18800-7 | Ausblick DIN EN 1090
Ulrich Tittmann (Fachverband Metall Sachsen)
Frank Brock (Landesinnungsverband Metall Sachsen-Anhalt) - Rustikaler Schweißerimbiss
- Einführung in die DIN EN 1090 Inhalte, Probleme bei der Einführung
André Tepper (Handwerkskammer zu Leipzig) - Abschlussdiskussion und Führung durch die Schweißwerkstätten
André Tepper (Handwerkskammer zu Leipzig)