Kfz-Werkstatt. Bild: fotolia.com - Tyler Olson
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Archivbeitrag | Newsletter 2016Meisterkurs für Fahrzeugspezialisten ab 22. Februar

Der Meisterbrief gilt als Qualitäts- und Vertrauenssiegel für Produkte und Leistungen des Handwerks. Fachleute mit Meisterbrief weisen gegenüber ihren Kunden aus, dass sie können, was sie anbieten.

Damit ist der "Meister" der wichtigste Fortbildungsabschluss, um ein Unternehmen erfolgreich zu führen.
Er ist und bleibt für die Besten im Handwerk deshalb ein Muss.

Der Meisterbrief - ein Muss für die Besten im Handwerk

Wer eine eigene Kfz-Werkstatt eröffnen möchte beziehungsweise als Angestellter im Kfz-Betrieb den Kundendienst oder die Werkstatt leiten will, muss seine Könnerqualitäten bei Technikproblemen und auch im betriebswirtschaftlichen Bereich beweisen.

Ab 22. Februar bietet die Handwerkskammer einen Meistervorbereitungslehrgang für Kraftfahrzeugtechniker in den Teilen I und II (Fachpraxis und Fachtheorie). In 970 Unterrichtseinheiten stehen alle fachbezogenen Themen auf dem Programm, die Kfz-Spezialisten beherrschen müssen, um sich Meister nennen zu dürfen und ein Unternehmen erfolgreich zu managen.

Ansprechpartner ist Uwe Pluta.

Inhalt "Kraftfahrzeugtechniker - Meisterschule"
  • Teil I (Fachpraxis)
    Auftragsabwicklung | Motor- und Fahrzeugmanagementsysteme | Kraftfahrzeugbordnetz | Beleuchtungssysteme | Fahrzeugsicherheits- und Komfortsysteme | Servicekommunikation und -qualität
  • Teil II (Fachtheorie)
    Kfz-Instandhaltungstechnik | Elektrik und Elektronik | Zündgemischaufbereitung | Diesel- und Nutzfahrzeugsysteme | Hydraulische Bremse, Kraftübertragung | Komfort- und Sicherheitssysteme | Auftragsabwicklung | Betriebsführung und -organisation
DauerTeil I (Fachpraxis): 350 Einheiten
Teil II (Fachtheorie): 620 Einheiten
22. Februar bis 28. Oktober 2016
Montag bis Freitag | 7 bis 15.30 Uhr
AbschlussZeugnis der Handwerkskammer zu Leipzig
(bundesweit anerkannter Abschluss)
OrtBildungs- und Technologiezentrum der Handwerkskammer
Steinweg 3 | 04451 Borsdorf
Teilnahmegebühr3.587 Euro (Teil I) / 3.099 Euro (Teil II), zuzüglich Prüfungsgebühr gemäß aktuellem Gebührenverzeichnis
FördermöglichkeitenFörderung nach AFBG (Meister-BAföG) | Weiterbildungsstipendium (Begabtenförderung)

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