
Meister-BAföG unterstützt berufliche Karriere
Anpassung der finanzielle Leistung ist notwendig
17. Oktober 2014 | "Es ist folgerichtig und notwendig die finanzielle Förderung von angehenden Handwerksmeisterinnen und -meistern der von Studenten anzupassen", begrüßt der Präsident der Handwerkskammer zu Leipzig Ralf Scheler die Initiative des Bundeswirtschaftsministers Sigmar Gabriel.
Die Ausbildung zum Handwerksmeister und andere öffentlich-rechtliche Fortbildungsabschlüsse mit einem auf die Prüfung vorbereitenden Lehrgang von über 400 Stunden werden mit dem sogenannten Meister-BAföG (Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) finanziell gefördert.
Das Spektrum der Förderung reicht von monatlichen Unterhaltsbeiträgen bis zu zinsgünstigen Bankdarlehen. Für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden beispielsweise nicht rückzahlbare Zuschüsse bis zu 30,5 Prozent gewährt. Die Förderung ist abhängig von der persönlichen Lebenssituation des Teilnehmers und der gewählten Lehrgangsform.
Bis zum 30. September wurden in diesem Jahr bereits 1.865 Förderbescheide durch die zuständige Stelle der Handwerkskammer zu Leipzig erteilt. Es wurden Darlehen in einer Höhe von insgesamt 1.812 000 Euro und nichtrückzahlbare Zuschüsse von 823.500 Euro bewilligt.
Eine umfassende Beratung zur finanziellen Unterstützung während der Meisterausbildung erteilen die Mitarbeiter der Meister-BAföG-Stelle bei der Handwerkskammer zu Leipzig.
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Kerstin Klage
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