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Meister-BAföG sichert beruflichen Aufstieg

In einem Jahr wurden Darlehen in Höhe von sechs Millionen DM an zukünftige Handwerksmeister vergeben

13. November 1997 | Auf der Grundlage des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) konnten seit Dezember 1996 im Kammerbezirk Leipzig 430 Anträge von Meisterschülern für zinsgünstige Darlehen beziehungsweise Unterhaltszuschüsse mit einem Volumen von 2.098.400 Mark bewilligt werden, davon bisher 1.232 Anträge in Höhe von knapp sechs Millionen Mark für die Regierungsbezirke Leipzig und Chemnitz.

Die auch als "Meister-BAföG" bezeichneten Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz sind eine gute Basis um Gesellen oder Facharbeitern die finanzielle Grundlage für die Finanzierung eines Meisterlehrganges oder anderer förderfähiger Bildungsmaßnahmen zu geben. Dabei unterscheidet das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz nach Voll- und Teilzeitmaßnahmen. Für beide Maßnahmearten werden Prüfungs- und Lehrgangsgebühren als Darlehen bewilligt.

Darüber hinaus kann bei Vollzeitmaßnahmen in Abgängigkeit von den familiären Verhältnissen sowie von der Vermögenssituation ein nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den Lebenskosten gewährt werden. Das Darlehen ist für den Lehrgang während der Fortbildung und einer anschließenden Karenzzeit von zwei Jahren - höchstens jedoch vier Jahren - zins- und tilgungsfrei.

Danach ist es mit einem günstigen Zinssatz - derzeit 4,35 Prozent - zu verzinsen zuzüglich eines Verwaltungsaufschlages in Höhe von einem Prozent. Der Antragsteller kann frei entscheiden, ob und in welcher Höhe er das Darlehen in Anspruch nimmt. Der Darlehensnehmer hat das Darlehen, welches bis zu einer Höhe von 20.000 Mark gezahlt werden kann, innerhalb von zehn Jahren mit monatlichen Raten von mindestens 250 Mark zu tilgen, wobei auch eine vorzeitige Rückzahlung möglich ist.

Gründen oder übernehmen die mit dem Darlehen Geförderten nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung innerhalb der Karenzzeit ein Unternehmen und beschäftigen sie im Gründungsjahr mindestens zwei Personen sozialversicherungspflichtig für wenigstens vier Monate, wird ihnen auf Antrag die Hälfte des Maßnahmedarlehens erlassen. Damit soll ein Anreiz für die Absolventen von Aufstiegsfortbildungsmaßnahmen geschaffen werden, selbstständige Unternehmen zu gründen.

Für weitere Auskünfte zum AFBG steht Peter Hebold von der Antragstelle der Handwerkskammer zu Leipzig, Dresdner Straße 11/13, unter Telefon 0341 2188-421 zur Verfügung.

Pressemitteilung vom 13. November 1997

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Dr. Andrea Wolter

Pressesprecherin

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04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-155

Fax 0341 2188-25155

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Hagen Reißmann

Öffentlichkeitsarbeit und Medien

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