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Rainer Sturm / aboutpixel.de

Archivbeitrag | Newsletter 2014Mehr Prüfungen bei der Künstlersozialabgabe

Selbstständige Künstler und Publizisten haben Anspruch auf die Leistungen der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Dazu sind sie in der Künstlersozialkasse (KSK) versichert. Während die Künstler die Hälfte der Beiträge selbst zahlen, wird die andere Hälfte durch einen Bundeszuschuss und die Künstlersozialabgabe finanziert. Letztere wird von Unternehmen geschultert, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten.

Webdesigner beauftragt, Musiker engagiert, Abgabe gezahlt?

Wer also regelmäßig Künstler für seinen Tag der offenen Tür oder kreative Köpfe für die Ausgestaltung von Firmenflyern oder der Unternehmenswebseite engagiert, muss jedes Jahr einen Meldebogen ausfüllen und die Abgabe an die KSK Abgabe zahlen. Der Abgabesatz wird jährlich neu festgelegt und beträgt im aktuellen Jahr 5,2 Prozent. Er wird auf alle Nettoentgelte an selbstständige Künstler und Publizisten fällig.

Zum 1. Januar 2015 wird das Verfahren zur Künstlersozialabgabe nun neu gestaltet. Dadurch kommt es zu zwei wesentlichen Änderungen, die das Handwerk betreffen.

Bagatellgrenze begünstigt Kleinunternehmen

Zum einen wird eine Bagatellgrenze eingeführt. Unternehmen, die Aufträge mit einem (abgabepflichtigen) Volumen von insgesamt unter 450 Euro pro Jahr vergeben, werden gänzlich von der Abgabe befreit. Mit dieser Regelung kommt der Gesetzgeber einer langjährigen Forderung des Handwerks nach.

Vermehrte Prüfungen verursachen bürokratischen Aufwand

Allerdings wird es auch mehr Prüfungen geben, damit alle abgabepflichtigen Arbeitgeber erfasst werden. Ab 2015 wird die Rentenversicherung deshalb im Rahmen von Betriebsprüfungen genau hinschauen. Betrieben mit 20 und mehr Beschäftigten sowie kleinere Betrieben, die bereits abgabepflichtig sind, sollen mindestens einmal aller vier Jahre Besuch von den Prüfern bekommen. Alle anderen müssen im Durchschnitt nur alle zehn Jahre mit einer Überprüfung rechnen.

Weil von den bis dato nicht geprüften Betrieben, die nun zusätzlich unter die Lupe genommen werden, nur ein kleiner Teil tatsächlich abgabepflichtig ist, dürfte durch diese Neuregelung jedoch lediglich viel bürokratischer Aufwand entstehen, ohne dass die Einnahmen für die Künstlersozialkasse steigen. Das Handwerk hatte sich daher im Gesetzgebungsprozess strikt gegen die Ausweitung der Prüfaktivitäten gewandt.

Informationen zum Thema gibt es unter www.kuenstlersozialkasse.de.