analisi, annuale, budget, calcolatore, calcolo, contabile, controllo, costo, credito, dichiarazione dei redditi, edizione, equilibrio, finanziamento, finanziario, imposta sul reddito, imposte, interesse, investimento, investire, ir, iva, liquidazione, liquidit, matita, pianificazione, prendere, rapporto, redditivit, responsabilit, ricavi, risparmio, statistica svalutazione, tassa, tester, tributo, vendita, vincente
Fabio Balbi / fotolia.com

Archivbeitrag | Newsletter 2017Mehr Abschreibungen für kleine Investitionen möglich

Aufzeichnungs-, Dokumentations-, Berichts- und Aufbewahrungspflichten machen gerade kleineren und mittleren Betrieben das Leben schwer. Die Bundesregierung hat nun ein Signal in Sachen Bürokratieabbau gesetzt und die Sofortabschreibungsregelung an die betrieblichen Realitäten angepasst.

Normalerweise müssen Unternehmen Wirtschaftsgüter über mehrere Jahre abschreiben. In dieser Zeit unterliegen die Güter bestimmten Aufzeichnungspflichten, müssen beispielsweise im Anlagenregister aufgeführt werden. Geringwertige Wirtschaftsgüter können hingegen dank der sogenannten Sofortabschreibung bereits in dem Jahr abgeschrieben werden, in dem das Unternehmen sie angeschafft hat.
 

Sofortabschreibung bald bis 800 Euro möglich

Diese Sofortabschreibung ist künftig für Güter bis zu einem Wert von 800 Euro möglich. Statt bislang 410 Euro können Handwerksunternehmen bald Anschaffungen wie ein neues Smartphone, eine Bohrmaschine oder auch Schreibwaren bis zu einem Wert von 800 Euro sofort vollständig als Ausgaben ansetzen. Damit entfallen Aufzeichnungspflichten.

Die Handwerkskammer zu Leipzig hat Überlegungen zur Erhöhung des Schwellenwertes unterstützt und sich sogar für eine Abschreibungsgrenze von 1.000 Euro stark gemacht. "Die Poolabschreibung sollte aber generell weiter möglich sein. Die Entscheidung, welche Form der Abschreibung gewählt wird, muss dem Unternehmer vorbehalten bleiben", sagt Handwerkskammerpräsident Claus Gröhn.

Die Anhebung soll zum 1. Januar 2018 in Kraft treten.

Hintergrund

Die aktuelle Regelung zur Sofortabschreibung sieht vor, dass Unternehmer geringwertige Wirtschaftsgüter, die zwischen 150,01 Euro und 410 Euro kosten im Jahr der Anschaffung komplett abschreiben können. Der Abschreibungssatz für geringfügige Anschaffungen ist seit den 1960ern unverändert. Alternativ können Anschaffungen zwischen 150,01 Euro und 1.000 Euro zu einem Sammelposten zusammengefasst und über fünf Jahre abgeschrieben werden.

Marco Kitzing

Christian Likos

Hauptabteilungsleiter Wirtschaft und Recht / Stellvertretender Hauptgeschäftsführer

Dresdner Straße 11/13

04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-300

Fax 0341 2188-25300

likos.c--at--hwk-leipzig.de