
Archivbeitrag | Newsletter 2012Mängelrüge per E-Mail: qualifizierte elektronische Signatur unentbehrlich
Elektronischer Schriftverkehr ist schnell und praktisch, deshalb hat er sich nicht nur im Privatleben, sondern auch im Geschäftsalltag durchgesetzt.
Eine schnelle E-Mail schafft in der Regel klare Verhältnisse. Sei es bei der Ankündigung eines Liefertermins, beim Hinweis auf eine Verzögerung oder bei der Bestätigung einer Planänderung.
Mängelrüge nur mit qualifizierter elektronischer Signatur
Eine einfache E-Mail ist aber nicht in allen Fällen ausreichend. Manchmal ist eine qualifizierte elektronische Signatur unerlässlich. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin.
Vor allem bei Mängelrügen genügt die Standardmail nicht. Diese erfüllt nämlich nicht das Schriftformerfordernis (Paragraf 13 Absatz 5 Nummer 1 Satz 2 VOB/B). Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main hat entschieden, dass hierbei der Einsatz einer qualifizierten elektronischen Signatur notwendig ist (Entscheidung des OLG Frankfurt/Main vom 30. April 2012, Az. 4 U 269/11).
Im konkreten Fall ging es um die Frage, ob eine Mängelrüge mit dem Ziel, die Verjährung nach Paragraf 13 VOB/B zu erreichen, per einfacher E-Mail an den Unternehmer gesendet werden darf oder ob eine schriftliche Mängelrüge Voraussetzung ist. Die E-Mail war dem Unternehmer zwar kurz vor Ablauf der Verjährung der Gewährleistungsansprüche zugegangen, aber ohne qualifizierte elektronische Signatur. Das führte dazu, dass die Mängelrechte verjährt waren, als Klage erhoben wurde.
Empfehlung: E-Mails im Rechtsverkehr nur mit Signatur
Die ARGE Baurecht empfiehlt deshalb, im Rechtsverkehr bei der Versendung von E-Mails darauf zu achten, dass diese nach Möglichkeit immer, mindestens aber dann eine qualifizierte elektronische Signatur besitzen, wenn die Schriftform (im Sinne von Paragraf 126 BGB) eingehalten werden muss.
Informationen zur elektronischen Signatur online
Informationen zu den technischen Anforderungen an die qualifizierte elektronische Signatur bietet die Webseite des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnologie www.bsi.de.