Luxemburg: Onlineregistrierung bei Entsendung von Arbeitnehmern

In Luxemburg muss die Entsendung von Arbeitnehmern vorab gemeldet werden. Dies erfolgt seit einiger Zeit über die Onlineplattform e-Détachement beim Luxemburger Gewerbeamt (ITM). Im Rahmen der Umstellung auf die Onlineregistrierung wurde auch der soziale Identitätsausweis (badge social d'identification) für entsandte Arbeitnehmer eingeführt. Hiermit müssen sich die Arbeitnehmer bei Überprüfungen durch das Gewerbeamt identifizieren.

Bekämpfung von Schwarzarbeit und Sozialdumping

Es soll der Bekämpfung von Schwarzarbeit und Sozialdumping dienen, indem es die Überprüfung der Arbeitnehmer für das Gewerbeamt erleichtert. Hierfür ist der Ausweis mit dem Namen des Arbeitnehmers und einem Barcode versehen, anhand dessen das Gewerbeamt Zugriff auf die vom Unternehmen bei der Meldung der Entsendung angegebenen Daten hat. Der Ausweis kann direkt von der Onlineplattform nach Eingabe der geforderten Daten ausgedruckt und als PDF gespeichert werden. Dieser Ausweis ist für alle Entsendungen dieses Mitarbeiters gültig, solange er beim selben Arbeitgeber beschäftigt ist.

Funktion der "natürlichen Aufbewahrungsperson"

Wird die Entsendung über die Onlineplatform angezeigt, übernimmt das Gewerbeamt automatisch die Funktion der "natürlichen Aufbewahrungsperson" ("personne physique détentrice"). Bislang musste ein Ansprechpartner vor Ort vorab benannt werden, dessen Aufgabe es war, die Entsendungsunterlagen, die im Falle einer Kontrolle durch das Gewerbeamt vorgelegt werden müssen, aufzubewahren. Dies erübrigt sich nunmehr.


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