Luxemburg - Online-Entsendemitteilung und Änderungen bei der Meldung an das Mittelstandsministerium

Entsenden Unternehmer Mitarbeiter nach Luxemburg, müssen diese vorab bei der Inspection du Travail et des Mines (ITM) mittels Entsendemitteilung gemeldet werden. Dies muss nunmehr zwingend im Onlineverfahren erfolgen. Der Zugang zur Online-Entsendemitteilung erfolgt über ein Passwort und einen Zugangscode. Das Passwort wählt der Unternehmer selber aus. Der Zugangscode wird dem entsendenden Unternehmen bei der Anmeldung zum Onlineverfahren durch die ITM zugeteilt. Die Registrierung zum Onlineverfahren sowie auch die Online-Entsendemitteilung erfolgt über die Internetseite der ITM (www.itm.lu).

Die Aufnahme einer handwerklichen Tätigkeiten in Luxemburg ist vor Auftragsbeginn zudem beim Mittelstandsministerium anzumelden. Nach Einreichung der erforderlichen Unterlagen wie Anschreiben, EU-Bescheinigung, gegebenenfalls Kopie Meisterbrief, Zahlungsbeleg über die Verwaltungsgebühr in Höhe von 24 Euro usw. erhält das deutsche Unternehmen eine Bestätigung, innerhalb der nächsten zwölf Monate in Luxemburg zu arbeiten. Aktuell hat sich die Kontoverbindung zur Überweisung der Verwaltungsgebühr wie folgt geändert:

Empfänger
Administration de l'Enregistrement
IBAN: LU09 1111 7026 5281 0000
BIC: CCPLLULL
Verwendungszweck:
"Droit de chancellerie - Notification préalable services [Ihr Firmenname]"

Unterstützung bei den Melde- und Registrierungsvorschriften in Luxemburg erhalten Unternehmen bei Antje Barthauer.

Mehr Informationen

 www.itm.lu

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Antje Barthauer

Beraterin Außenwirtschaft / Exportscout

Dresdner Straße 11/13

04103 Leipzig

Tel. 0341 2188-304

Fax 0341 2188-25304

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