Luxemburg - Höhere Kosten für Dienstleistungsanzeige
Unternehmen, die in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder auf dem Gebiet der Schweiz niedergelassen sind, dürfen gelegentlich und vorübergehend kaufmännischen, handwerklichen, industriellen oder freiberuflichen Tätigkeiten in Luxemburg nachgehen, ohne dort über eine Betriebsstätte zu verfügen.
Allerdings müssen Betriebe in der Regel eine Dienstleistungsanzeige und Entsendemeldungen abgeben, sowie steuerliche Aspekte berücksichtigen. Die Gebühr für die Dienstleistungsanzeige wurde nun von 24 auf 50 Euro angehoben.
[Quelle: Bayern Handwerk International]
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