Luxemburg: Erleichterungen bei Arbeitnehmerentsendung
Unternehmen, die Mitarbeiter zu Einsätzen nach Luxemburg entsenden, müssen diese im Vorfeld des Einsatzes bei der Luxemburger Arbeitsinspektion (ITM) im Onlineverfahren melden. In der Vergangenheit verlangte die ITM zudem von Entsendeunternehmen zahlreiche Dokumente als Nachweis der Einhaltung der in Luxemburg geltenden Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen. Dies hat sich nun geändert.
Folgende bisher geforderten Dokumente werden nicht mehr verlangt
- Ärztliche Arbeitsfähigkeitsbescheinigung
- Nachweis der beruflichen Qualifikation
- Nachweis der Übernahme von Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten
- Angaben über den Kunden/Auftraggeber entfallen
Aber Achtung! Alle weiterhin geforderten Unterlagen bleiben bestehen und müssen zusätzlich vor Ort vorgehalten werden – auf der Baustelle oder bei einem sonstigen Vertreter in Luxemburg. Der Aufbewahrungsort muss angegeben werden.
[Quelle: Handwerkskammer Trier]
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