Bäckerhandwerk. Bild: pixelio.de - Paul-Georg-Meister
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Archivbeitrag | Newsletter 2011Lose Ware muss auch künftig nicht einzeln etikettiert werden

Lose Ware bleibt weitgehend von den Bestimmungen der EU-Lebensmittelinfor-mationsverordnung (LMIV) ausgenommen.

Nachdem das Europäische Parlament der neuen Verordnung Anfang Juli zugestimmt hat, wird sie in Kürze im EU-Amtsblatt veröffentlicht und dürfte noch 2011 in Kraft treten.

Die EU-Mitgliedsstaaten haben sich damit auf eine einheitliche und modernisierte Lebens­mittel­kennzeichnung geeinigt. Für Verbraucher soll die Verordnung lesbare und verständliche Etiketten auf allen europäischen vorverpackten Lebensmitteln bringen.

Kaloriengehalt und sechs Nährstoffe müssen ausgewiesen werden

So wird die Kennzeichnung des Energiegehaltes sowie der Mengen an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz nunmehr europaweit verpflichtend.

Für nicht vorverpackte Lebensmittel, die lose an den Verbraucher abgegeben werden, und solche, die zum alsbaldigen Verkauf vorverpackt werden - also etwa Brötchen vom Bäcker - gelten die neuen Regelungen mit einer Ausnahme nicht. Für Hersteller loser Ware besteht künftig nur die Pflicht, Informationen über allergene Stoffe bereitzuhalten. Eine Kennzeichnungspflicht, wie die Etikettierung von loser Ware, wäre beispielsweise für Bäcker und Konditoreibetriebe kaum möglich gewesen.

Regelungen gelten nicht für lose verkaufte Lebensmittel

Wie die Betriebe des Lebensmittelhandwerks ihre Kunden künftig aufklären sollen, liegt jedoch in der Entscheidung der EU-Mitgliedsstaaten. Die Ausgestaltung der Informationspflicht für das deutsche Handwerk dürfte aber künftig praktikabel bleiben. Dies hat die zuständige Verbraucherschutzministerin Aigner dem Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks signalisiert.

Zwar tritt die Lebensmittelinformationsverordnung voraussichtlich noch 2011 in Kraft, Hersteller müssen die Regelungen aber erst drei Jahre danach anwenden. Die Nährwertkennzeichnung ist sogar erst in fünf Jahren verbindlich.